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Aktuelles für Sie zusammengestellt April 2024
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Der April hat nicht nur Hochsommer und Winter in kurzer Zeit angeboten, sondern auch wichtige Neuerungen und Entscheidungen im Bereich Finanzpolitik gebracht..
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In eigener Sache: Wir möchten Sie bereits heute darüber informieren, dass an den kommenden Fenstertagen, am 10.Mai und am 31.Mai 2024, unsere Kanzlei geschlossen bleibt.
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Kennen Sie schon unseren Bereich mit Erklärungen zu den Basics für Sie als Unternehmer - Ihrer Belege für die Buchhaltung. Hier finden Sie diese Artikel.
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Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 wurde das Mindeststammkapital für eine GmbH auf € 10.000 herabgesetzt. Die daraus resultierende Mindestkörperschaftsteuer beträgt € 125 pro Kalendervierteljahr. Entgegen anderslautender Information noch Ende 2023 sieht das BMF keine gesetzliche Grundlage für eine amtswegige oder rückwirkende automatisierte Herabsetzung der VZ-Bescheide. Daher wurden die KÖSt-Vorauszahlungen basierend auf der alten Mindestkörperschaftsteuer vorgeschrieben. Für die Berücksichtigung der ab 2024 geltenden geringeren …
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Durch das nun alljährlich zu erlassende Progressionsabgeltungsgesetz wurde die kalte Progression für das Jahr 2024 im Einkommensteuertarif berücksichtigt. Nicht erhöht wurde die Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen (zB Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Mit Beschluss vom 14.3.2024 wurde diese Freigrenze von derzeit € 2.100 auf € 2.447 erhöht. Liegt das Jahressechstel unter dieser Freigrenze (Bagatellregelung), so unterbleibt eine Versteuerung der …
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Die in Österreich und der Slowakei unterschiedliche Einordnung der steuerlichen Einkünfte einer slowakischen Kommanditgesellschaft (KS) – sogenannte „hybride Gesellschaftsform“ – führt dazu, dass Gewinnausschüttungen an eine österreichische natürliche Person als Kommanditist nicht dem progressiven Einkommensteuertarif in Österreich unterliegen. Die KS wird in der Slowakei als Kapitalgesellschaft eingestuft, deren Gewinne mit 21% slowakische Körperschaftsteuer zu versteuern sind. Aus österreichischer Sicht stellt …
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Einen Überblick der im 2. Quartal 2024 anstehenden Fristen und Termine finden Sie hier. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. 30.4.2024: Einreichung der Steuerklärungen 2023 in Papierform ohne steuerliche Vertretung 30.4.2024: Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS 30.4.2024: EU-OSS für das 1. Quartal 2024 - Meldung und Zahlung 15.5.2024: …
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Falsche Meldungen zu angeblichen Rückerstattungen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse Wien (OTS) - Mit einer angeblichen Rückerstattung werden derzeit Personen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) von Betrügerinnen und Betrügern kontaktiert. Die Nachrichten werden per E-Mail verschickt. Darin werden die Adressatinnen und Adressaten aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Rückerstattung online anzufordern. Hände weg! Bei diesen Nachrichten handelt es sich um …
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Sachbezugsregelung zu Fixzinsdarlehen Aufgrund der rasant angestiegenen Zinsen wurde bereits am 20.12.2023 die Sachbezugswerteverordnung novelliert. Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse, welche einen fixen Sollzinssatz vereinbart haben (oder zinslos sind), gilt ab 1.1.2024 Folgendes: Als Referenzzinssatz ist der von der Österreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über …
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Aufgrund der hohen Inflation und der hohen Zinsen wird ein Konjunkturrückgang der Baubranche prognostiziert. Um diesen Konjunktureinbruch abzufangen, wurde mit Ministerratsbeschluss vom 28.2.2024 ein Paket geschnürt, welches diverse steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen beinhaltet. Mit 20.3.2024 wurden erste Teile dieses Konjunkturpakets im Nationalrat verabschiedet, weitere Teile folgten. Nachfolgend möchten wir Ihnen einzelne Punkte dieses Konjunkturpakets darstellen: Befristete erhöhte Absetzung für …
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Für umsatzsteuerbefreite Photovoltaikanlagen kann grundsätzlich kein Investitionszuschuss beantragt werden. Dies führt dazu, dass vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe für den Ankauf einer umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlage keinen Investitionszuschuss erhalten, obwohl diese Betriebe von der Umsatzsteuerbefreiung nicht profitieren. Aus diesem Grund wird eine Anpassung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehen, sodass vorsteuerabzugsberechtige Betriebe in diesem Fall einen Investitionszuschuss beantragen können.
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Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der …
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Die Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) bringt Änderungen bei der Ausstellung von Dienstzetteln und auch schriftlichen Dienstverträgen mit sich. Von vermutlich gravierender Tragweite ist die zwingende arbeitsrechtliche Bestimmung des § 11b AVRAG „Aus-, Fort- und Weiterbildung“. Diese besagt, dass wenn auf Grund eines Gesetzes oder Kollektivvertrags oder des Arbeitsvertrages eine bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für die Ausübung einer arbeitsvertraglich …
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Die ÖGK informiert in einer ihrer Aussendungen über die wichtigsten Punkte, die bei einer sogenannten GPLB (gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) wichtig sind und vorgezeigt werden müssen. Das Lohnkonto generell wird vom Lohnverrechner geführt, einzeln für jeden Mitarbeiter. Dabei wichtig ist, dass alle Details für die Abrechnung auch dorthin gemeldet und im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Dazu zählen auch die Anzahl …
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Pensionistinnen und Pensionisten, die trotzdem als Dienstnehmer weiterarbeiten, können sich ab 2024 darauf freuen, dass es weniger Abzüge für die Sozialversicherung gibt. Das wurde bereits Anfang des Jahres beschlossen, allerdings ist erst jetzt ab 1.4.2024 eine rückwirkende korrekte Abrechnung möglich. Dazu müssen die Monate Jänner bis März neu aufgerollt und abgerechnet werden. Mit der Abrechnung April funktioniert die Reduktion der …
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Das war's wieder für heute. Wir hoffen, es war Interessantes für Sie dabei.
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Dieser Newsletter kann selbstverständlich keine persönliche Beratung ersetzen. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie direkt auf uns zu.
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