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Aktuelles für Sie zusammengestellt Dezember 2024
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Die Weihnachtsfeiertage stehen schon vor der Tür und auch der Jahreswechsel wartet bereits um die Ecke. Daher von uns gleich zu Beginn die besten Wünsche für Sie und Ihre Familien. Wir sagen Danke für Ihr Vertrauen bisher und freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit!
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Frohe Weihnachten und guten Rutsch ins Neue Jahr 2025
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In eigener Sache: Wie jedes Jahr bleibt unsere Kanzlei zwischen Heiligabend und Heilig Drei König geschlossen. Ab 7.1.2025 sind wir wieder mit frischer Energie für Sie da.
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Kennen Sie schon unseren Bereich mit Erklärungen zu den Basics für Sie als Unternehmer - Ihrer Belege für die Buchhaltung? Hier finden Sie diese Artikel.
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Last Minute Tipps - am 32.Dezember ist es zu spät
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Gerade in der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinns bzw bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens für das Jahr 2024 als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Spenden, die bis zum 31.12.2024 überwiesen werden, können noch für das Jahr 2024 steuerlich geltend gemacht werden.
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Die zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags angeschafften Wertpapiere müssen bis spätestens 31.12.2024 auf dem Depot eingebucht sein. TIPP: Es empfiehlt sich, die Order rechtzeitig bei den Banken zu platzieren, damit sichergestellt ist, dass die Wertpapiere termingerecht auf dem Depot zur Verfügung stehen.
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Sie haben eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart, um weiterhin die Abschreibung geltend machen können? In diesem Fall gilt es, die Substanzabgeltung auch noch heuer an den Geschenknehmer zu überweisen, da der Geschenkgeber ansonsten keine Abschreibung geltend machen kann. Nach Ansicht des BMF ist diese Substanzabgeltung umsatzsteuerpflichtig.
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Für 2024 besteht noch die Möglichkeit der lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfreien Auszahlung einer Mitarbeiterprämie von max € 3.000 jährlich pro Arbeitnehmer. Die Mitarbeiterprämie muss sich aus einem Kollektivvertrag oder einer aufgrund kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossenen Betriebsvereinbarung ergeben. Besteht allerdings keine kollektivvertragsfähige Partei auf Seiten des Arbeitgebers, ist zu unterscheiden: Existiert ein Betriebsrat, kann eine begünstigte Mitarbeiterprämie nur durch Betriebsvereinbarung mit dem …
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Aufgrund einer OGH-Entscheidung ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu konsumieren, mit dem Hinweis auf die sonst drohende Verjährung. Nur dann kann der Urlaubsanspruch auch tatsächlich verjähren und die erforderliche Rückstellung in der Bilanz korrigiert werden. TIPP: Versenden Sie zum Jahresende an alle Arbeitnehmer eine entsprechende Aufforderung.
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Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2024 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung auf einem externen Datenspeicher darf aber nicht vergessen werden. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2025 Gelegenheit dazu. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte bereits automatisiert …
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Das war's wieder für heute. Wir hoffen, es war Interessantes für Sie dabei. Geniessen Sie die kommenden Feiertage und tanken Sie frische Energien!
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Dieser Newsletter kann selbstverständlich keine persönliche Beratung ersetzen. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie direkt auf uns zu.
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