Entgelt für Feiertagsarbeit nicht mehr steuerfrei
Mit der Entscheidung BFG 19.12.2024, RV/3100544/2017 hat das Bundesfinanzgericht ausgeführt, dass der für Feiertagsarbeit bezahlte Grundstundenlohn (Feiertagsarbeitsentgelt) keinen steuerfreien Feiertagszuschlag im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG, darstellt, sondern steuerpflichtigen Arbeitslohn.…
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