4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

erhöhte Dienstgeberabgabe 2027-2030

Das Dienstgeberabgabegesetz regelt den Fall, wenn ein Dienstgeber mehrere geringfügig Beschäftigte in seinem Unternehmen beschäftigt, wobei insgesamt die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Dann ist eine pauschalierte Abgabe in Höhe von 19,4 % der Entlohnung zu entrichten (Dienstgeberabgabe).

 

Im Zuge der Beratungen über das BBG 2027-2028 wurde kurzfristig ein selbständiger Antrag zur Anhebung der Dienstgeberabgabe eingebracht. Die Novelle zum Dienstgeberabgabegesetz sieht vor, die Dienstgeberabgabe für die Jahre 2027 bis 2030 von derzeit 19,4 % auf 23 % anzuheben. Ab dem Jahr 2030 wird die Dienstgeberabgabe 21 % betragen.

TIPP:
Arbeitgeber mit mehreren geringfügig Beschäftigten sollten die künftig höhere Belastung bereits in die Personalkostenplanung für 2027 einbeziehen.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.