Die Stadt Linz hat dazu ein eigenes Info-Blatt in Umlauf gebracht. Andere Gemeinden werden es nicht anders handhaben. Hier die Info für Sie:
Wichtiger Hinweis zur korrekten Angabe des Zahlungszeitraumes
Im Rahmen der laufenden Bearbeitung der Kommunalsteuerzahlungen wurde festgestellt, dass im Verwendungszweck immer wieder abweichende Zahlungszeiträume angegeben werden (z. B. 0125 anstelle von 0126).
Die Zuordnung der Zahlung erfolgt automatisiert anhand der angegebenen Zahlungsreferenz.
Bei fehlerhafter oder nicht aktueller Angabe ist eine automatische Verbuchung für den richtigen Abgabenzeitraum nicht möglich. In der Folge kann trotz geleisteter Zahlung ein Erinnerungsschreiben versendet werden bzw. wird systemunterstützt ein Säumniszuschlag festgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die ordnungsgemäße und vollständige Angabe des zutreffenden Monats und Jahres (Format MMJJ, z. B. 0126 für Jänner 2026) im Verantwortungsbereich des abgabepflichtigen Unternehmens liegt.
Bitte überprüfen Sie insbesondere bestehende Daueraufträge sowie gespeicherte Zahlungsvorlagen und passen Sie diese monatlich entsprechend an.
Nur bei korrekter und aktueller Zahlungsreferenz ist eine eindeutige Zuordnung und fristgerechte Verbuchung gewährleistet.
Beispiel für die Kommunalsteuer Februar 2026:
K491xxxxx/0226
Erläuterung:
K491xxxxxx für Ihre Kommunalsteuerkennung;
MMJJ = MM für Monat (von 01 bis 12) und JJ für Jahr (26 für 2026)
Bitte kontrollieren Sie Ihre Einzahlungsvorlage und ändern Sie diese monatlich auf die richtigen Daten.
Für den Fall, dass Sie einen falschen Zeitraum angeführt haben, nehmen Sie am Besten sofort Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde auf.