Wenn Sie steuerlich nicht vertreten werden, sondern Ihre Erklärungen selbst machen, und noch dazu die Erklärungen in „alter“ Weise in Papierform machen, dann ist der 30.04.2026 ein wichtiger Termin für Sie. Denn bis dahin müssen Sie Ihre Erklärung für 2025 abgegeben haben.
Geben Sie Ihre Erklärung in FinanzOnline ab, dann haben Sie noch zwei Monate länger Zeit – nämlich bis 30.06.2026.
Werden Sie steuerlich vertreten, dann verlängert sich die Frist sogar bis März 2027.
Um welche Erklärungen geht es?
Diese Fristen gelten hauptsächlich für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer.