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Steuerberatung Huemer

nicht vergessen: Jahresendbeleg der Registrierkasse

Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel ist es wichtig, dass Sie nicht vergessen, den Jahresendbeleg der Registrierkasse zu erstellen und uns möglichst in guter Qualität zu übermitteln. Der Beleg muss dann gescannt und in Ihr Finanzonline-Konto hochgeladen werden.. Bei einigen Registrierkassensystemen geschieht das automatisch, dann brauchen Sie nichts tun. Aber bei vielen ist eben ein Tätigwerden von Ihrer Seite aus nötig.

Übersehen Sie das nicht, denn der Beleg muss genau vor dem ersten Inbetriebnehmen im neuen Jahr erstellt werden – oder eben nach dem letzten Kasseneintrag im alten Jahr.

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2025 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung auf einem externen Datenspeicher darf aber nicht vergessen werden. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2026 Gelegenheit dazu. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte meist automatisiert durchgeführt.

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