Ein digitaler Kassenbon ersetzt den herkömmlichen Papierbon durch eine elektronische Version, die meist per E-Mail, Kunden-App oder QR-Code abrufbar ist. Er bietet vor allem den Vorteil, dass Papier eingespart wird, was Ressourcen schont und Müll reduziert. Gleichzeitig ist er für Kund:innen bequem, da der Bon jederzeit digital verfügbar ist und nicht verloren gehen kann. Außerdem lassen sich digitale Bons leichter organisieren, durchsuchen und archivieren, was bei Garantiefällen oder für die Buchhaltung sehr hilfreich sein kann. Auch die Integration in Haushaltsbuch- oder Steuer-Apps ist möglich und kann Zeit sparen.
Allerdings sollte man die Aspekte des Datenschutzes im Blick behalten, da für die Ausstellung oft persönliche Daten wie eine E-Mail-Adresse erforderlich sind. Zudem besteht eine gewisse technische Abhängigkeit, da ein passendes Gerät und Internetzugang nötig sind.
Mit dem Registrierkassenpaket werden „langjährige Forderungen der Wirtschaft nach mehr Praxisnähe“ erfüllt, hieß es. Zusätzlich zum digitalen Beleg, der ab Oktober 2026 gelten soll, beinhaltet es noch die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung für Händler sowie die Anhebung der Kalte-Hände-Regelung, die Umsätze im Freien betrifft. Dabei wird die Umsatzgrenze von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht, was eine längst fällige Inflationsanpassung sei. Diese Maßnahme gilt bereits ab Jahresbeginn 2026.
(Quelle: apa)