DAC 8 tritt in der EU am 1. Jänner 2026 in Kraft, wobei die ersten Meldungen an die Steuerbehörden für das Jahr 2026 im Jahr 2027 vorzunehmen sind.
DAC 8 verpflichtet Kryptodienstleister, Name, Adresse und die Steueridentifikationsnummer der Steuerpflichtigen sowie die durchgeführten Kryptotransaktionen an die Steuerbehörden zu melden. Wickeln also österreichische Anleger ihre Kryptotransaktionen über eine Kryptobörse beispielsweise in Deutschland ab, so meldet die deutsche Kryptobörse die Transaktionen der österreichischen Anleger an die deutsche Steuerbehörde, die wiederum die Daten an die österreichische Finanz weiterleitet. Die österreichische Finanzverwaltung wird somit umfassende Daten über die Kryptotransaktionen der Steuerpflichtigen erhalten, die automationsunterstützt ausgewertet und zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit der Anleger herangezogen werden können.
Bereits seit 2024 sind österreichische Krypto-Plattformen verpflichtet, KEST zu berechnen und abzuführen. Die Nutzung einer ausländischen Krypto-Plattform bedeutet aber nicht, dass damit keine Steuerpflicht besteht. Laut diverser Studien kommt ein Grossteil der Anleger ihren Steuerpflichten nicht nach. Daher wird nun mit dem DAC 8 eine länderübergreifende Meldepflicht geschaffen.
Für Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ist die damit verbundene Durchsetzung der Besteuerung von Krypto-Einkommen im Ausland „eine Frage der Gerechtigkeit“. „Ich kann nicht den Sparerinnen und Sparern erklären, dass sie für ihre Erträge Steuern bezahlen und jemand, der mit Kryptowährungen bei ausländische Kryptobörsen Gewinne erzielt, das womöglich nicht tut“, kommentiert er das Gesetz. „Alle europäischen Länder haben diese Herausforderung und wir werden hier sehr gut zusammenarbeiten, weil es hier um die Gefahr von Steuerhinterziehung geht, die wir beenden wollen.“
[Quelle: Kleine Zeitung]