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Steuerberatung Huemer

Budgetsanierung 2025 – kalte Progression und Umsatzsteuer

Letztes Drittel der kalten Progression wird einbehalten

Aus Gründen der Budgetkonsolidierung wird die Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs in den Kalenderjahren 2025 bis 2028 nur im Ausmaß von zwei Dritteln erfolgen. Die Bestimmung, welche die Bundesregierung dazu verpflichtet, das letzte Drittel der Inflationsanpassung zu verteilen, wird damit für die kommenden Jahre außer Kraft gesetzt.

 

Umsatzsteuer

Es gilt (ab 1.1.2026) eine echte Steuerbefreiung für die Lieferung von chemischen, hormonellen und mechanischen Verhütungsmitteln (z.B. Antibabypillen, Hormonimplantate, Kondome) und von Frauenhygieneartikel (z.B. Tampons).