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Steuerberatung Huemer

OGH-Entscheid: ImmoESt – Hauptwohnsitzbefreiung umfasst nur 1.000 m2 Boden

höchstgerichtliche Entscheidung aus dem 1. Quartal 2024

Ein Ehepaar verkaufte seinen Hauptwohnsitz, ein repräsentatives Eigenheim mit 3.637 m² Garten. Von der ImmoESt befreit sind das Gebäude und nur 1.000 m² Grund. Im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung ist nämlich ein Bauplatz im Ausmaß von 1.000 m² typischerweise als ausreichend anzusehen, zumal Grund und Boden begrenzt sind und Bauplätze mit zunehmender Bebauung tendenziell kleiner werden.

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