4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

Betriebsfeiern und Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

  • Beitrags- und Steuerfreiheit besteht jährlich bis zu einer Höhe von 365,00 Euro (Wert 2019) pro Mitarbeiter/in für die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsfeiern, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsausflüge etc.).
  • Beitrags- und Steuerfreiheit besteht jährlich bis zu einer Höhe von 186,00 Euro (Wert 2019) pro Mitarbeiter/in für  Sachzuwendungen. Unter Sachzuwendungen fallen zum Beispiel:
    • Autobahnvignetten,
    • Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können,
    • Goldmünzen bzw. Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht.

Bitte beachten Sie:

  • Ein diese Grenzen übersteigender Mehrbetrag ist jedenfalls sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.
  • Bargeldzuwendungen sind immer beitrags- und steuerpflichtiges Entgelt.