- Ab 1.1.2023 ist auch die grenzüberschreitende Beförderung von Personen mit der Eisenbahn wie bei der Schiff- und Luftfahrt für den österreichischen Streckenteil echt steuerbefreit (mit Vorsteuerabzug).
 - Anhebung der Umsatzgrenze für die Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung ab 2023 auf € 600.000 (bisher € 400.000).
 - Verlängerung der umsatzsteuerlichen Sonderbehandlung für COVID-19-Schutzmasken (Steuersatz: Null), Diagnostika und Impfstoff (Steuerbefreiung) bis 1. Juli 2023.