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Steuerberatung Huemer

Mehrwertsteuersätze in der EU

Mehrwertsteuer wird in der gesamten EU erhoben, wobei jedoch jedes EU-Land seine eigenen Sätze festlegt. Der nachstehenden Tabelle können Sie die bei Redaktionsschluss bekannten Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern entnehmen. Die jeweils aktuellen Steuersätze erfragen Sie bitte bei der zuständigen Steuerbehörde Ihres Landes.Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländern

Mehrwertsteuersätze in den einzelnen EU-Ländern (Stand 1. Januar 2021)
Land Ländercode Normalsatz Ermäßigter Satz Stark ermäßigter Satz Zwischensatz
Österreich AT 20 10 / 13 13
Belgien BE 21 6 / 12 12
Bulgarien BG 20 9
Zypern CY 19 5 / 9
Tschechien CZ 21 10 / 15
Deutschland DE 19 7
Dänemark DK 25
Estland EE 20 9
Griechenland EL 24 6 / 13
Spanien ES 21 10 4
Finnland FI 24 10 / 14
Frankreich FR 20 5,5 / 10 2,1
Kroatien HR 25 5 / 13
Ungarn HU 27 5 / 18
Irland IE 23 9 / 13,5 4,8 13,5
Italien IT 22 5 / 10 4
Litauen LT 21 5 / 9
Luxemburg LU 17 8 3 14
Lettland LV 21 12 / 5
Malta MT 18 5 / 7
Niederlande NL 21 9
Polen PL 23 5 / 8
Portugal PT 23 6 / 13 13
Rumänien RO 19 5 / 9
Schweden SE 25 6 / 12
Slowenien SI 22 9,5
Slowakei SK 20 10

Normalsatz

Jedes Land hat einen Normalsatz, der für die meisten Umsätze gilt. Dieser darf 15 % nicht unterschreiten.

Ermäßigter Satz

Auf den Verkauf bestimmter Güter und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen können ein oder zwei ermäßigte Sätze (auf der Grundlage der Liste in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie) angewandt werden. Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sind hiervon überwiegend ausgenommen. Die hier genannten ermäßigten Steuersätze dürfen 5 % nicht unterschreiten.

Sondersteuersätze

Einige EU-Länder dürfen bestimmte Umsätze mit Sonder-Mehrwertsteuersätzen belegen, nämlich diejenigen Länder, die diese Sondersätze am 1. Januar 1991 angewandt haben.

Die Sondersätze waren ursprünglich als Übergangsregelung für eine reibungslosere Umstellung auf die Mehrwertsteuervorschriften der EU beim Inkrafttreten des EU-Binnenmarkts am 1. Januar 1993 gedacht und sollten schrittweise auslaufen.

Es gibt drei Arten von Sondersätzen:

  • Stark ermäßigter Satz
  • Nullsatz
  • Zwischensatz

Stark ermäßigter Satz

Stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze von weniger als 5 % werden in bestimmten EU-Ländern auf Umsätze einer begrenzten Reihe von Waren und Dienstleistungen angewandt.

Nullsatz

Einige EU-Länder wenden auf bestimmte Umsätze einen Nullsatz an. Bei Anwendung eines Nullsatzes muss der Verbraucher keine Mehrwertsteuer abführen, Sie können jedoch Mehrwertsteuer, die Sie bei unmittelbar mit dem betreffenden Umsatz verbundenen Einkäufen selbst entrichtet haben, in Abzug bringen.

Zwischensatz (auch „vorläufiger Satz“ oder „Parksatz“)

Einige EU-Länder wenden Zwischensätze auf bestimmte Umsätze von in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht enthaltenen Waren und Dienstleistungen an. Die betreffenden Länder können auf diese Umsätze anstelle des Normalsatzes weiterhin ermäßigte Sätze anwenden, sofern diese mindestens 12 % betragen.

[Quelle und Link: europa.eu – wird laufend aktualisiert]