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Steuerberatung Huemer

Abgrenzung von Instandhaltung und Instandsetzung

Werden im Zuge einer Sanierungsmaßnahme sowohl Instandhaltungs- als auch Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, stellt sich die Frage, ob die Aufwendungen steuerlich einheitlich oder getrennt zu beurteilen sind. Die Antwort hängt davon ab, ob ein Zusammenhang zwischen den Maßnahmen besteht.

Sind die Instandhaltungsarbeiten eine direkte Folge der Instandsetzungsmaßnahme, also hätten sie ohne diese gar nicht stattgefunden, ist der gesamte Aufwand als Instandsetzungsaufwand zu qualifizieren.

 

 

Beispiel:

Mehr als 25 % der Fenster eines Gebäudes werden ausgetauscht. Weil dadurch die angrenzenden Wände beschädigt werden, müssen diese anschließend ausgemalt werden. Da der Maleraufwand unmittelbar durch den Fenstertausch ausgelöst wurde, liegt für beide Maßnahmen insgesamt Instandsetzungsaufwand vor.

 

Anders verhält es sich, wenn die Instandhaltungsarbeiten unabhängig von der Instandsetzung ohnehin notwendig gewesen wären. In diesem Fall sind beide Teile getrennt zu beurteilen.

 

Beispiel:

Ein Gebäude benötigt einen neuen Fassadenanstrich, und gleichzeitig werden mehr als 25 % der Fenster ausgetauscht. Da der Anstrich auch ohne den Fenstertausch fällig gewesen wäre, gilt er als sofort abzugsfähiger Instandhaltungsaufwand, während der Fenstertausch Instandsetzungsaufwand darstellt.

 

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