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Steuerberatung Huemer

Halbierung der Mehrwertsteuer für bestimmte Lebensmittel ab 1.Juli 2026

Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, mit dem die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 (mehr als) halbiert, nämlich auf 4,9 % dauerhaft abgesenkt wird. Diese MwSt-Senkung soll das Budget pro Jahr € 400 Mio. (für 2026: € 200 Mio.) kosten. Der Lebensmittelhandel muss die Steuersenkung an die Konsumenten weitergeben. Die Gegenfinanzierung der MwSt-Senkung soll über eine Steuer auf nicht recycelbares Plastik sowie eine Paketabgabe für Sendungen aus Drittstaaten in die EU erfolgen. Die exakte Liste an mehrwertsteuer-begünstigten Lebensmitteln wurde im Ministerrat vom 28.1.2026 beschlossen und umfasst folgende Produkte:

  • Milch, Butter, Joghurt, frische Eier
  • Gemüse: Kartoffeln, Paradeiser, Speisezwiebel, Knoblauch und Lauch sowie anderes Lauchgemüse, Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten, Salate, Karotten, Rüben und Knollensellerie, Gurken, Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte; Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika und Spargel;
  • Gemüse gefroren (z.B. Erbsen, Spinat);
  • Obst: Äpfel, Birnen, Quitten frisch, Steinobst frisch (z.B. Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen/Zwetschken);
  • Getreide und Backwaren: Reis, Weizenmehl und Weizengrieß, Nudeln (ohne Füllung), Brot und Gebäck (Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl etc., inklusive glutenfreies Brot);
  • Speisesalz
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