· Steuerfreies Überstundenpauschale gekürzt
Sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 konnten Überstundenzuschläge für 18 Überstunden monatlich bis zu € 200 steuerfrei ausbezahlt werden. Ab 2026 entfällt dieser Leistungsanreiz. Es können wieder nur monatlich € 120 für 10 Überstunden steuerfrei ausbezahlt werden.
· Übernahme von SV-Beiträgen für erwerbstätige Pensionisten gestrichen
Die Beschäftigung von Pensionisten wurde 2024 und 2025 durch die Übernahme der Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze vom Bund unterstützt.
Ab 2026 war im Regierungsübereinkommen eine Neuregelung für unselbständig erwerbstätige Pensionisten geplant. Das Flat-Tax-Modell in Form einer 25 %igen Abzugssteuer auf den Zuverdienst in der Alterspension ist derzeit über das Stadium der Diskussion nicht hinausgekommen.
· pauschaler Beförderungszuschuss gestrichen
Die 2025 durch die Fahrtkostenersatzverordnung eingeführte Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten für eine Dienstreise nicht nur in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises, sondern durch einen pauschalen Beförderungszuschusses (von € 0,50 bis € 0,10 je km) steuerfrei abgilt, wird ab 2026 wieder gestrichen. Steuerfrei verbleibt neben dem Auslagenersatz für die gekaufte Fahrkarte auch der Ansatz fiktiver Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel, gedeckelt mit dem Klimaticket Ö Classic von € 1.400 für das gesamte Jahr.