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Steuerberatung Huemer

Mythos: Entladen in der Kurzparkzone gebührenfrei – stimmt das?

In der täglichen Praxis wird oft die Frage gestellt, ob das Be- und Entladen eines Kfz in den Innenstädten gebührenpflichtig ist.

In Ladezonen und in Parkverbotszonen (ab 10 Minuten) darf ein Kfz nur abgestellt werden, wenn Ladetätigkeit stattfindet. Darunter ist zu verstehen, dass nach Abstellen mit dem Be- oder Entladen sofort begonnen wird und nach Beendigung des Be- oder Entladens das Kfz sofort aus der Ladezone entfernt wird. Unterbrechungen der Ladetätigkeit sind ebenso unzulässig wie Nebenarbeiten (Kontrollieren der Ware, Verkaufsgespräche, Kaffee trinken, private Tätigkeiten, Verstauen der Ware im Lager etc.). Wenn sich der Lenker für einen längeren Zeitraum (ab 10 bis 15 Minuten) vom Kfz entfernt, ohne dass die Polizei Ladetätigkeit feststellt, führt das zur Annahme, dass keine Ladetätigkeit vorgenommen wird und in der Folge zu Strafen.

Ladetätigkeit in einer Kurzparkzone bedeutet, dass Sie unverzüglich und ohne Unterbrechung be- oder entladen müssen, um Strafen zu vermeiden – auch wenn es eine spezielle Ladezone ist. Wenn Sie die Ladetätigkeit unterbrechen, gilt das als unerlaubtes Parken und es kann eine Parkgebühr oder Strafe fällig werden. Das Parken ist nur erlaubt, solange tatsächlich die Ladung durchgeführt wird; Nebentätigkeiten wie Kaffee trinken oder Verkaufsgespräche sind nicht gestattet.

Wichtige Punkte zur Ladetätigkeit in Kurzparkzonen:
Ununterbrochen: Der Vorgang des Be- und Entladens muss zügig und ohne Pausen erfolgen.
Keine Nebentätigkeiten: Tätigkeiten wie Kontrollieren der Ware, Verkaufsgespräche oder privates Verstauen gelten nicht als Ladetätigkeit.
Unverzüglich beginnen: Sobald Sie das Fahrzeug abstellen, müssen Sie mit dem Be- oder Entladen beginnen.
Sofort wegfahren: Nach Beendigung der Ladung muss das Fahrzeug umgehend entfernt werden.
Geringfügige Gegenstände: Das Ausladen einzelner, geringfügiger Gegenstände, die man leicht tragen kann, berechtigt nicht zur Nutzung einer Ladezone.
Gebühren: Auch in Ladezonen kann eine Gebührenpflicht bestehen, wenn die Ladetätigkeit nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird (z.B. wenn Sie sich zu lange vom Fahrzeug entfernen).

Was Sie vermeiden sollten:
Längere Abwesenheit: Wenn Sie länger als 10-15 Minuten weg sind und keine Ladetätigkeit stattfindet, wird das als Parken gewertet.
Vorbereitungen: Das Vorbereiten von Waren im Auto (z.B. Verpacken) zählt nicht zur Ladetätigkeit.

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