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Steuerberatung Huemer

Überblick SV-Werte für 2026

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden u.a. die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.

Achtung: für das Jahr 2026 bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze laut  Budgetbegleitgesetz 2025 unverändert.

 

Höchstbeitragsgrundlage bis 31. Dezember 2025 ab 1. Jänner 2026
für laufende Bezüge, täglich € 215,00 € 231,00
für laufende Bezüge, monatlich € 6.450,00 € 6.930,00
für Sonderzahlungen, jährlich € 12.900 ,00 € 13.860,00
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich € 7.525,00 € 8.085,00
Geringfügigkeitsgrenze bis 31. Dezember 2025 ab 1. Jänner 2026
monatlich € 551,10 € 551,10
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich € 826,65 € 826,65

 

Bei Wegfall oder bei geringem Einkommen betragen die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag  für das Jahr 2026 voraussichtlich:

 

monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis € 2.225 0 %
von € 2.225 bis € 2.427 1 %
von € 2.427 bis € 2.630 2 %
über € 2.630 2,95 %
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