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Steuerberatung Huemer

VwGH – steuerfreier Mitarbeiterrabatt auch an pensionierte Mitarbeiter

Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern spezielle Mitarbeiterrabatte, so können diese lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.

Das EStG normiert allerdings eine Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte, soweit sie im Einzelfall 20 % des Normalentgelts nicht übersteigen oder (pro Kalenderjahr) nicht mehr als € 1.000 ausmachen.

Der VwGH entschied nunmehr – entgegen den Lohnsteuerrichtlinien des BMF – dass diese Steuerbefreiung auch für Rabatte gilt, die der Arbeitgeber den ehemaligen Arbeitnehmern nach deren Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis (pensionierte Arbeitnehmer) gewährt.

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