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Steuerberatung Huemer

IBAN-Check bei Überweisungen: EU macht Namensabgleich zur Pflicht

Die verpflichtende Einführung des IBAN-Checks erfolgt stufenweise:

Ab 9. Oktober 2025 gilt die Regelung innerhalb der EU, ab 9. Juli 2027 wird sie auf alle SEPA-Länder ausgeweitet. Darunter sind Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und Großbritannien.

Was ist der IBAN-Check?

Empfängername und IBAN müssen bei jeder Überweisung übereinstimmen – ein digitales Sicherheitsnetz gegen teure Fehler. Diese Neuerung, die auf der EU-Verordnung 2024/886 basiert, soll Verbraucher besser vor Fehlüberweisungen und Betrugsmaschen schützen. Bisher konnten SEPA-Überweisungen ohne Abgleich zwischen Empfängername und IBAN durchgeführt werden, was häufig zu Problemen führte – sei es durch Tippfehler bei der Kontonummer oder durch betrügerische Aktivitäten wie manipulierte Rechnungen.

Wie funktioniert der IBAN-Check?

Der künftig obligatorische IBAN-Check, in Fachkreisen auch als „Verification of Payee“ (VOP) bezeichnet, funktioniert über einen automatischen Abgleichsprozess. Vor der Ausführung einer Transaktion wird der eingegebene Name mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN verglichen. Das System meldet dann zurück, ob eine exakte Übereinstimmung vorliegt, nur geringfügige Abweichungen bestehen oder der Name überhaupt nicht zum Konto passt.

Bei Unstimmigkeiten erscheint eine Warnmeldung. Die Entscheidung, ob die Überweisung dennoch durchgeführt werden soll, bleibt beim Kunden – allerdings mit dem Vorteil einer vorherigen Warnung.

Welche Kosten verursacht der IBAN-Check?

Für Bankkunden entstehen durch die automatisierte Prüfung keine Mehrkosten. Auch Zahlungsempfänger werden nicht zur Kasse gebeten. Für die Kreditinstitute bedeutet die Neuerung zwar Anpassungen in ihren IT-Systemen und in der Kommunikation mit anderen Banken, doch wird mit einer reibungslosen Umsetzung gerechnet.

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