Viel Wirbel gab es in den letzten Wochen zur derzeit bestehenden Trinkgeldpauschale, die nicht nur für die Gastro sondern auch für viele andere Berufsparten gilt. Die ÖGK hatte von mehreren Unternehmen Nachzahlungen gefordert, weil das tatsächliche Trinkgeld (ersichtlich durch bargeldlose Zahlungen) höher war als die Pauschale.
Die aktuelle Situation ist unübersichtlich. In jedem Bundesland gelten andere Bestimmungen/Grenzen. Einige Mitarbeitergruppen sind von der Pauschale ausgeschlossen, auch wenn sie über den Umweg der Verteilung Trinkgeld erhalten. Die Folge davon ist, dass auf Basis der aufgezeichneten Trinkgelder volle SV-Pflicht besteht.
Die Neuregelung wurde am 24.7.2025 beschlossen und tritt mit 1.1.2026 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:
- Rechtssicherheit
österreichweit gelten die gleichen Pauschalen
künftig keine Nachforderungen seitens der ÖGK mehr möglich, falls Pauschalen überschritten werden - Einheitlichkeit
in allen Bundesländern gleich
für alle Mitarbeiter geltend (auch bei Tronc-Systemen)
Ein Tronc-System ist ein Verfahren zur gerechten Verteilung von Trinkgeldern in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbereichen, bei dem alle Trinkgelder gesammelt und nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf alle beteiligten Mitarbeiter aufgeteilt werden - genauer definiert
künftig wird die Pauschale bei Teilzeit auch aliquot gerechnet
wenn typischerweise kein Trinkgeld anfällt (z.B. Altersheime, Systemgastronomie), gelten die Pauschalen nicht
bei Abwesenheit des Dienstnehmer über einen längeren Zeitraum (Urlaub, Krankenstand) entfällt die Pauschale ganz, wenn der Zeitraum länger als einen Monat dauert
Hier nun die Höhe des künftig geltenden Systems der Trinkgeldpauschalen:
für Mitarbeiter mit Inkasso
- 2026: 65 Euro
- 2027: 85 Euro
- 2028: 100 Euro
- danach Indexierung
für Mitarbeiter ohne Inkasso
- 2026: 45 Euro
- 2027: 45 Euro
- 2028: 50 Euro
- danach Indexierung