höchstgerichtliche Entscheidung:
Die Arbeitnehmer bezahlte beruflich veranlasste Ausgaben mit seiner Kreditkarte. Diese Zahlungen wurden der Kreditkarte angelastet, aber bis zum Ende des Veranlagungsjahres nicht vom Bankkonto des Arbeitnehmers abgebucht. Für steuerliche Zwecke gelten sie als erst in jenem Jahr gezahlt, in dem die Abbuchung am Bankkonto des Arbeitnehmers erfolgt.