Pendlereuro und SV-Rückerstattung für Pendler wird erhöht
Als Teilkompensation für die Abschaffung des Klimabonus wurde der Pendlereuro (derzeit € 2) auf € 6 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöht.
Ergibt sich bei der Steuerberechnung bei Steuerpflichtigen mit Anspruch auf das Pendlerpauschale eine Einkommensteuer von unter Null, so wird ein Teil der Sozialversicherungszahlungen rückerstattet. Bislang wurden für Pendler 55 % der Werbungskosten (ausgenommen Betriebsratsumlagen), maximal jedoch € 608 rückerstattet. Dieser Rückerstattungsbetrag wurde nun auf € 737 erhöht. Diese Änderungen gelten ab dem Kalenderjahr 2026.
Keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags
Aufgrund der Budgetsanierung wird die Valorisierung des Kinderabsetzbetrages für die Kalenderjahre 2026 und 2027 ausgesetzt.