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Steuerberatung Huemer

Verlängerung der Frist für abgelaufene Signatureinheiten bei Registrierkassen

Wir haben bereits darüber informiert und berichtet – siehe termin-7-6-2025-signatureinheit-bei-einigen-registrierkassen-muss-erneuert-werden/

Heute noch ein Update dazu:

Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig. 

In Abstimmung mit dem BMF darf – um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen –  die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates hinaus auf Grund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass unserer Information nach derzeit nur ACOS-ID 2.1 betroffen ist – spätestens bis Mai 2027 soll aber auch ATOS CardOS 5.3 betroffen sein.

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