Sie bezahlen Ihren Mitarbeitern ein Klimaticket oder die Monatskarte für den Bus?
Das kommt vermutlich am Häufigsten vor und ist seitens der Sozialversicherung beitragsfrei. Zahlungsbelege für die öffentlichen Verkehrsmittel gehen vom Dienstnehmer an den Dienstgeber, das Geld dafür geht den Weg retour.
Sie stellen ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung?
In diesem Fall stellt das einen sogenannten Sachbezug dar und ist damit beitragspflichtig. Der entsprechende Wert dafür darf allerdings um die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittels verringert werden.
Für die Ermittlung der Höhe der beitragsfreien Fahrtkosten gilt folgende Vorgangsweise:
- Benutzt die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer ein Massenbeförderungsmittel, lassen sich die Kosten beispielsweise anhand der Jahreskarte feststellen.
- Werden vorhandene öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt, können die Kosten beim Verkehrsunternehmen erfragt werden.
- Verkehrt kein Massenbeförderungsmittel oder ist dessen Benutzung unzumutbar, kann pro Kilometer ein beitragsfreier Fixbetrag in Höhe von 0,13 Euro (25 Prozent des amtlichen Kilometergeldes von 0,50 Euro) herangezogen werden (Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens – E-MVB 049-03-20-001).