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Steuerberatung Huemer

OGH: Nichtselbständige Einkünfte des Geschäftsführers aus rechtswidrigen Handlungen

Eignet sich der bei der GmbH angestellte Geschäftsführer durch Untreuehandlungen gegenüber der GmbH (und „kick-back-Zahlungen“) rechtswidrig Gelder der GmbH an, so zählt auch diese Bereicherung zu den nichtselbständigen Einkünften des Geschäftsführers. Dafür kann ihm bei der Veranlagung Einkommen­steuer vorgeschrieben werden.