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Steuerberatung Huemer

Achtung bei ORF-Abgabe für Firmen – ausschlaggebend ist auch die Anzahl der Gemeinden

Bekannt ist ja inzwischen, dass auch Firmen die neue Haushaltsabgabe des ORF zahlen müssen – genannt ORF-Beitrag.

Allerdings treibt die Regelung inzwischen eigenartige Blüten. Daher wollen auch wir auf einen besonderen Umstand hinweisen:

Die Höhe des Beitrags wird von der Lohnsumme der Mitarbeiter bestimmt. Genaues haben wir dazu bereits berichtet.

Wenn Sie allerdings durch unterschiedliche Betriebsstandorte auch unterschiedliche Gemeinden haben, denen Sie Kommunalsteuer zahlen müssen, müssen Sie pro Gemeinde den Beitrag zahlen.

Beispiel:
Ein Reinigungsunternehmen ist in 170 Gemeinden in ganz Österreich verteilt tätig. Man schreibt ihm nun den 100fachen Beitrag vor. 100fach deshalb, weil die ORD-Abgabe mit dem 100fachen gedecktelt ist. Sonst müsste das Unternehmen sogar den 170fachen Beitrag zahlen.