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Steuerberatung Huemer

Tourismusgesetz – Interessentenbeitrag

Viele von Ihnen zahlen ihn bereits – den Interessentenbeitrag. Keiner weiss genau, wofür und wieviel. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Das Tourismusgesetz ist ein Landesgesetz – das bedeutet, dass jedes Bundesland selbst festlegen kann, wer zu zahlen hat und wieviel. Einmal jährlich wird eine Erklärung ausgeschickt, in der man z.B. in Oberösterreich die Umsätze im letzten Jahr und die Branche bekanntgeben muss. Auf dieser Basis wird nun der sogenannte Interessentenbeitrag berechnet. Meist keine grosse Summe, manche Branchen zahlen sogar überhaupt nichts. Aber es ist einer weitere Belastung der Unternehmen.

Niederösterreich hat nun beschlossen, ab 2024 keinen Interessentenbeitrag mehr einzuheben. Was zwar weniger Geld bringt, aber auf beiden Seiten einiges an Aufwand spart. Dafür wird die Nächtigungstaxe leicht erhöht und für alle Gemeinden gleich gestellt.

Oberösterreich bleibt noch beim bisherigen System. Die Zukunft wird zeigen, ob andere Bundesländer den Niederösterreichern folgen werden.

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