4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

Begünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (Beteiligung an KG oder OG)

Eine steuerlich begünstigte Betriebsveräußerung liegt auch dann vor, wenn der Mitunternehmer (zB Kommanditist) nicht seine gesamte Beteiligung (Kommanditanteil) veräußert, sondern nur einen Teil davon. Auch wenn der Mitunternehmer die in seinem Sonderbetriebsvermögen befindlichen Gegenstände nicht mitveräußert, also das Sonderbetriebsvermögen zurückbehält, liegt steuerlich eine Betriebsveräußerung vor.

Für eine Betriebsveräußerung (Veräußerung eines Mitunternehmeranteils) steht der einkommensteuerliche Hälftesteuersatz zu, wenn der Verkäufer das 60. Lebensjahr vollendet hat und mit der Betriebsveräußerung seine Erwerbstätigkeit einstellt. Aus einer Entscheidung des VwGH vom 26.1.2023 ergibt sich allerdings die Einschränkung, dass bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils der Hälftesteuersatz nur gewährt werden kann, wenn der Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil verkauft. Die Einkommensteuerrichtlinien ordnen an, dass diese Einschränkung erst für Veräußerungen ab 1. Juli 2023 gelten soll.

Hinweis: für davor getätigte Veräußerungen steht der Hälftesteuersatz also auch zu, wenn der Mitunternehmer bloß eine Quote seiner Beteiligung verkauft.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.