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Steuerberatung Huemer

für alle Sportvereine – neue Sportlerbegünstigung 2023

Noch rasch vor Jahresende wurde eine Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer beschlossen.

Sportvereine können ab 1.1.2023 an diese Personengruppe bis € 120 täglich (bisher € 60) und bis € 720 monatlich (bisher € 540) ausschließlich als pauschale Reiseaufwandsentschädigung bezahlen. Diese Entschädigungen sind in der genannten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei, insofern die Tätigkeit nicht den Hauptberuf bzw. die Hauptquelle der Einnahmen bildet.

Diese Entschädigungen sind bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu melden.

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