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Steuerberatung Huemer

Nachfrist für Energiekostenzuschuss

Für Unternehmen, die sich bisher nicht für den Energiekostenzuschuss (EKZ) vorangemeldet haben, gibt es nun die Möglichkeit, dies innerhalb der Nachfrist von 16. bis 20. Jänner 2023 noch zu tun.

Zur Erinnerung:
Die Anmeldung ist verpflichtend, um den EKZ über den AWS-Fördermanager beantragen zu können.   

weitere Infos -> zum AWS Fördermanager