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Steuerberatung Huemer

weitere Basisinformationen zum Energiekostenzuschuss des AWS

Zur teilweisen Abfederung erhöhter Energiekosten stellt die Bundesregierung für Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden.

Der aws Energiekostenzuschuss richtet sich an folgende Unternehmen:

  • Unternehmen mit MEHR als EUR 700.000, – Jahresumsatz.
    • Die Förderung wird in 4 Stufen angeboten. Der Zuschuss muss EUR 2.000 übersteigen.
    • Diese Unternehmen müssen das Kriterium „energieintensiv“ mittels einer Feststellung durch ihre Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung / Bilanzbuchhaltung nachweisen
    o Die Energiekosten müssen mindestens 3 Prozent des „Umsatzes/Produktionswertes“ ausmachen. Dies gilt für die Basisstufe 1
    o Bei Stufe 2, 3 und 4 gelten Unternehmen auch dann als energieintensiv, wenn die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt.
  • Unternehmen mit maximal EUR 700.000, – Jahresumsatz. Für diese ist besonders relevant:
    • Kriterium „energieintensiv“ muss nicht erfüllt werden
    • Es gilt eine Untergrenze: der Zuschuss muss EUR 2.000 übersteigen.
    • Für Unternehmen, die diese Untergrenze unterschreiten, wird zurzeit ein gesondertes Modell von der Bundesregierung erarbeitet
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Das heisst, dass alle Einnahmen-Ausgaben-.Rechner (die einfache Buchhaltung) in den zweiten Bereich fallen, denn die Grenze von EUR 700.000,00 Umsatz ist die Grenze von der einfachen zur doppelten Buchhaltung.

Der Zeitraum der Berechnung geht von Februar bis September 2022. Das wiederum bedeutet für alle, die noch Kleinunternehmer sind, dass trotzdem bis mindestens 30.September 2022 aufgebucht sein muss.

 

 

Der erste Schritt ist die Voranmeldung – dies geschieht durch Übermittlung von einigen wenigen Daten. Die Voranmeldung startet mit 7. November 2022 bis 21. November 2022.
Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich.

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Darüber hinaus ist auch zu beachten- (Details siehe Richtlinie):
• Unternehmen werden zu Energieeinsparung bis 31. März 2023 verpflichtet (betrifft Beleuchtung, Heizung im Außenbereich sowie automatische Türen)
• Beschränkung von Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer*innen im Jahr 2022 auf max. 50 % des Wirtschaftsjahres 2021
• Verpflichtendes Energieaudit oder zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem ab Stufe 3

Für genauere Details können Sie sich den Folder der AWS hier als pdf downloaden (ca 1,7 MB) -> AWS Info-Paket zum Energiekostenzuschuss