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Steuerberatung Huemer

Details zum Energiekostenzuschuss des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Am 27.9.2022 wurde der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen beschlossen. Wir haben die Details für Sie in einer Veröffentlichung des Bundesministeriums gefunden und fassen hier kurz zusammen. Das gesamte Dokument finden Sie hier -> Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Da Wichtigste vorab – Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses für Unternehmen

  • Förderungszeitraum:
    Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
  • Registrierung:
    Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
  • Antragsstellung:
    Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
  • Auszahlung:
    Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert).
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

Mehr dazu auf den Seiten des AWS (Austria Wirtschaftsservice), der auch die Anträge bereitstellt und verwaltet -> zu Webseiten des AWS

Weiters Infos finden Sie auch auf den Seiten der Wirtschaftskammer -> zur WKO