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Steuerberatung Huemer

Kalte Progression soll endlich abgeschafft werden

Mit dem Antiteuerungspaket will die Regierung ab 2023 auch die kalte Progression abschaffen. Das bedeutet, dass die Stufen bei der Berechnung der Einkommensteuer je nach Inflationswert angepasst werden sollen. Denn bisher war es so, dass das Realeinkommen immer geringer wurde, obwohl man das gleiche verdient hatte. Das Realeinkommen ist das Nettoeinkommen verglichen mit den damit kaufbaren Waren und Dienstleistungen.

Sie können selbst berechnen, wieviel Ihnen die Abschaffung der kalten Progression bringen wird:
zum Kalte-Progression-Rechner

 

Einkommen in Euro
Grenzsteuersatz

2022

Grenzsteuersatz

2023

Grenzsteuersatz

ab 2024

11.000 und darunter
ab 2023*: 11.385 und darunter
0% 0% 0%
über 11.000 bis 18.000
ab 2023*: 11.385 bis 18.630
20% 20% 20%
über 18.000 bis 31.000
ab 2023*: 18.630 bis 32.085
32,5% 30% 30%
über 31.000 bis 60.000
ab 2023*: 32.085 bis 62.100
42% 41% 40%
über 60.000 bis 90.000
ab 2023*: 62.100 bis 93.150
48% 48% 48%
über 90.000 bis 1.000.000
ab 2023*: 93.150 bis 1.000.000
50% 50% 50%
über 1.000.000
ab 2023*: über 1.000.000
55% 55% 55%1)
1) Befristet bis 2025, danach 50%
* Annahme: 5,25 % Inflation; die ersten 5 Steuerstufen werden um mind. 2/3 der Inflation angehoben
[ Quelle: www.finanzrechner.at]