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Steuerberatung Huemer

VwGH: Abtretung eines Anteils an einer grundstückshaltenden KG kann ImmoESt auslösen

Werden Anteile an einer grundstückshaltenden KG abgetreten, so wird auf Grund des Durchgriffsprinzips dies als (anteilige) Übertragung des Grundstücks angesehen. Wird ein Kommanditanteil an einer grundstückshaltenden KG, welcher im Privatvermögen gehalten wird, veräußert, so löst dies Immobilienertragsteuer aus.