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Steuerberatung Huemer

ab 1.März 2022 Versteuerung des Kryptovermögens

Die ökosoziale Steuerreform bringt unter anderem auch die Besteuerung der Krypto-Plattformen und des Krypto-Vermögens. Aber was genau ist da zu versteuern? Hier einige Antworten auf die dringendsten Fragen:

  • Was genau wird da versteuert?
    Solange Sie die Kryptowährung nur im Wallet haben, passiert nichts. Aber wenn damit etwas Reales gekauft wird oder die Krypto-Währung in Euro getauscht wird, fallen 27,5% Steuern an, aber nur für die Kursgewinne.
  • Für welchen Bestand gilt die neue Regelung?
    Die neuen Bestimmungen treten mit 1.März 2022 in Kraft. Sie gelten aber auch für Altbestände an Kryptowährung und zwar rückwirkend für alle, die ab 1.März 2021 gekauft wurden.
  • Fallen auch Steuern an beim Tausch von einer Kryptowährung in die andere?
    Wenn Sie z.B. Etherum gegen Bitcoins tauschen, fallen keine Steuern an. Reines Trading bleibt also steuerfrei.