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Steuerberatung Huemer

freie oder verbilligte Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Die Basissätze für freie bzw. verbilligte Mahlzeiten oder auch entsprechende Gutscheine wurden erhöht und zwar wie folgt:

  • bei freiwilliger Verköstigung der Arbeitnehmer direkt am Arbeitsplatz oder bei Ausgabe von Gutscheinen, die nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können (Gaststätte oder Lieferservice) sind 8 € pro Tag steuerfrei
  • bei Ausgabe von Gutscheinen, die nur zum Kauf von Lebensmitteln eingelöst werden können, die nicht sofort konsumiert werden müssen, beträgt der steuerfreie Betrag 2€