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Steuerberatung Huemer

auch Kostenzuschuss für betriebliche Testungen verlängert

Mit Beschluss im Wirtschaftsausschuss wird der Kostenzuschuss für betriebliche Testungen bis 31. März 2022 verlängert. Konkret umfassen die Betriebstestungen nicht nur Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kundinnen und Kunden. Für alle Unternehmen und Interessensvertretungen wird es auch weiterhin einen Zuschuss von 10 Euro pro durchgeführtem Test geben. Ab sofort werden dabei auch PCR-Gurgeltests berücksichtigt.