4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

private kurzfristige Wohnungsvermietung – Airbnb & Co

Jeder kennt Online-Plattformen wie Airbnb, booking.com oder andere, auf denen jede Menge Privatzimmer oder ganze Privatwohnungen an Touristen angeboten werden. Das ruft inzwischen nicht nur die Hotellerie auf den Plan, sondern auch Ländern und Gemeinden sowie die Finanzbehörden werden künftig genauer hinschauen.

Hier ein paar Punkte, die Sie als Anbieter beachten müssen:

  • Prüfen Sie, ob Sie Ihre Wohnung überhaupt vermieten dürfen. Wenn Sie selbst nur Mieter sind, hat Ihr Vermieter ein Wörtchen mitzureden. Und sind Sie Eigentümer, müssen z.B. die Miteigentümer bei Eigentumswohnungshäusern oder auch die Nachbarn zustimmen.
  • Für Ihre Gäste ist Tourismusabgabe zu zahlen. Die Höhe bleibt den jeweiligen Bundesländern überlassen. In Wien z.B. ist seit März bereits ein Gesetz in Kraft, das die Plattformen zwingt, die Kontaktdaten und Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte der Stadt Wien zu melden.
  • Sind Sie noch privater Vermieter oder brauchen Sie bereits eine Gewerbeberechtigung? Grundsätzlich ist die Privatzimmervermietung durch Haushaltsangehörige mit bis zu zehn Fremdenbetten ohne gewerberechtliche Genehmigung zulässig, sofern sie eine untergeordnete Erwerbstätigkeit darstellt und keine Angestellten beschäftigt werden.
  • Die Einnahmen unterliegen auf jeden Fall der Einkommensteuerpflicht und wenn sie im Jahr die Summe von € 30.000,00 übersteigen, auch der Umsatzsteuerpflicht.

Hier der Link zu einem recht aktuellen Bericht auf futurezone.at -> Airbnb: Wer vermietet, muss Steuern an Gemeinde zahlen