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Steuerberatung Huemer

Mitarbeit von Familienmitgliedern

In Klein- und Mittelbetrieben, die noch echte Familienbetriebe sind, kommt es zu Spitzenzeiten immer wieder vor, dass aus der restlichen Familie kurzfristige Aushilfen geholt werden, die unentgeltlich und ohne Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse einspringen. Dabei kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Unklarheiten. Harte Diskussionen mit Betriebsprüfern und anschliessende Nachverrechnungen folgten.

Nun haben der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und das Finanzministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ein Merkblatt ausgearbeitet, in dem klare Definitionen zum Thema „familienhafte Mitarbeit in Betrieben“ stehen.
Hier der Link zur Webseite der Sozialversicherung, auf der Sie sich dieses Merkblatt dann downloaden können. Auch eine Mustervereinbarung (die immer empfehlenswert ist) finden Sie dort:  zum Merkblatt

Wichtig:
Bei GmbH, GmbH&CoKG oder gar AG (den sogenannten Kapitalgesellschaften) gibt es generell keine familienhafte Mitarbeit!