bestimmte Vorabentscheidungen nicht mehr beim EuGH, sondern beim EuG
Ab 1. Oktober 2024 liegt die Zuständigkeit für bestimmte Vorabentscheidungen nicht mehr beim EuGH, sondern beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG). Eine bedeutende Änderung der Satzung des EuGH (zu dessen…
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