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Aktuelles für Sie zusammengestellt März 2024
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Die Osterfeiertage stehen schon fast vor der Türe. Daher von uns gleich zu Beginn die besten Wünsche für Sie und Ihre Familien.
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In eigener Sache: In der Karwoche ist unsere Kanzlei nur von 09:00 bis 13:00 geöffnet.
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Kennen Sie schon unseren Bereich mit Erklärungen zu den Basics für Sie als Unternehmer - Ihrer Belege für die Buchhaltung. Laufend kommen neue Artikel mit praktischen Anleitungen dazu. Hier finden Sie diese Artikel.
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Es kursieren zahlreiche Fake-Mails an Unternehmen mit der Aufforderung, Firmendaten zu aktualisieren. Als Absender wird die Wirtschaftskammer Österreich simuliert. Geben Sie keine Daten bekannt. Löschen Sie die Mail. Die Wirtschaftskammer Österreich verschickt nie solche Aufforderungen. Merkmale der Mails Betreff: Achtung! Letzte Erinnerung aufgrund nicht verarbeiteter Firmendaten! Simulierte Absender-Mailadresse: Wirtschaftskammer Österreich <office.wko@planet.com> Muster einer Mail
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Jubiläumsgeschenke an Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums können in Form von Geld- oder Sachzuwendungen gewährt werden. Wie diese Zuwendungen steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag aus der Dienstgeber-Info der ÖGK:. Sachzuwendungen Sachzuwendungen, die aus Anlass eines Dienst- oder Firmenjubiläums gewährt werden, sind bis zu einer Höhe von 186,00 Euro jährlich steuer- und …
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Ein Verlag gewährte für den Abschluss eines neuen Zeitschriften-Abonnements ein Geschenk in Form eines Tablets im Wert von ca € 50. Strittig war, ob umsatzsteuerlich das Tablet als unselbständige Nebenleistung zur Zeitschriftenlieferung (mit ermäßigtem Steuersatz) oder als eigenständige Leistung (zum Normalsteuersatz) anzusehen ist. Der EuGH sprach aus, eine unselbständige Nebenleistung liege vor, wenn sie für den durchschnittlichen Kunden bloß das …
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Eine deutsche Sprachschul-GmbH bot in einem Hotel in Wien für Schüler aus anderen Ländern Deutschkurse samt Hotelunterbringung an („Summer-Camp“). Das Finanzamt verweigert dafür die Umsatzsteuerbefreiung. Das BFG beurteilte die Unterrichtserteilung einerseits und Unterkunft und Verpflegung andererseits als getrennte Leistungen (kein einheitliches Gesamtpaket). Es gewährte für den Sprachunterricht die Umsatzsteuerfreiheit, während es die weiteren Leistungen als steuerpflichtige Reiseleistungen beurteilte. Der VwGH …
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Die Kosten der Errichtung des Kaufvertrages über ein Grundstück zählen zur GrESt-Bemessungsgrundlage, wenn der Verkäufer den Auftrag an den Rechtsanwalt zur Vertragserrichtung erteilt und der Erwerber die Kosten dafür trägt. Beauftragt nämlich der Verkäufer allein die Verfassung der Vertragsurkunde, dann entstehen nur ihm als Auftraggeber dafür Kosten. Soweit der Käufer diese Kosten übernimmt, liegt eine GrESt-pflichtige Zahlung vor.
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Die vom Verein betriebene Kinderbetreuungseinrichtung war ein Betriebskindergarten für die Kinder der Mitarbeiter einer bestimmten KG. Gemeinnützigkeit hat die Förderung der Allgemeinheit zur Voraussetzung. Da der Verein sein Angebot (beinahe) ausschließlich an die Kinder der Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens richtet, fördert er nicht die Allgemeinheit und ist daher nicht gemeinnützig. (Im gegenständlichen Fall fiel daher Kommunalsteuer an.) Anders wäre es, …
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Der Vermieter hatte ein Objekt (zwei Büros und vier Wohnungen) vier Jahre lang mit Verlust vermietet und dann die Vermietung eingestellt. Entscheidend ist, ob die Vermietung von vorneherein auf diesen kurzen Zeitraum geplant war oder ob der Plan zunächst auf eine dauerhafte Vermietung ausgerichtet war und sich erst nachträglich der Entschluss zur vorzeitigen Beendigung ergeben hat. Hatte der Vermieter eine …
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Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 wurden zahlreiche gesetzlichen Änderungen sowie im abgelaufenen Jahr ergangene Judikate und Erlässe in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet. Hier eine Übersicht der uns wesentlich erscheinenden Änderungen. Neue Grenze für steuerfreies Jahreseinkommen Aus der Tarifanpassung (auf Grund der kalten Progression) ergibt sich, dass ab 2024 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einem Jahresbetrag von € 18.784,- …
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Das war's wieder für heute. Wir hoffen, es war Interessantes für Sie dabei. Geniessen Sie die kommenden Feiertage und tanken Sie frische Energien!
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Dieser Newsletter kann selbstverständlich keine persönliche Beratung ersetzen. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie direkt auf uns zu.
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