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Aktuelles für Sie zusammengestellt Juni 2024
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Rechtzeitig vor Schulschluss und damit vor Beginn der Haupturlaubsmonate möchten wir Sie noch mit wichtigen aktuellen Informationen versorgen.
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Kennen Sie schon unseren Bereich mit Erklärungen zu den Basics für Sie als Unternehmer - Ihrer Belege für die Buchhaltung. Laufend kommen neue Artikel mit praktischen Anleitungen dazu. Hier finden Sie diese Artikel.
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Bis zum monatlichen Bruttobetrag eines Arbeitnehmers von € 518,44 (Wert 2024) liegt eine sogenannte geringfügige Beschäftigung vor, für die keine Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Liegt der Monatslohn über diesem Betrag, werden dem Ferialpraktikanten (zusätzlich zur Lohnsteuer) die vollen SV-Beiträge vom Lohn abgezogen. Ist das Jahreseinkommen des Ferialpraktikanten niedrig, kommt es allerdings bei der nachfolgenden Arbeitnehmerveranlagung zu einer anteiligen Rückvergütung der SV-Beiträge (auch …
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Die Familienbeihilfe beträgt im Jahr 2024 für ein Kind, das bereits 19 Jahre alt ist und in Ausbildung steht (zB Studium), monatlich € 191,60. Zusätzlich wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, der heuer € 67,80 pro Monat beträgt (zusammen also monatlich € 259,40 pro Kind). Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag können bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes gewährt werden …
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Seit April 2021 gibt es arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice, also in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers. Entsprechende Regelungen sollen künftig auch gelten, wenn der Arbeitnehmer nicht in seiner eigenen Wohnung, sondern an einem anderen Ort (z.B. Urlaubsort, Kaffeehaus) Telearbeit erbringt. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Telearbeitsgesetzes vorgelegt, dessen parlamentarische Beschlussfassung noch abzuwarten …
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Ja, das ist wirklich so. Und zwar gilt das für die Anschaffung von PKW's oder Kombis für Firmen. Sie können nur 40.000 € der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Das nennt man im Fachjargon "Luxus-Tangente" oder auch "Angemessenheitsprüfung". Vor zwanzig oder auch dreissig Jahren (denn so lange und länger gilt dieselbe Grenze schon) machte sich das nur ab und zu bemerkbar, …
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Es ranken sich viele Mythen um das Thema Urlaubsanspruch. Heute möchten wir daher ein paar Fakten zusammenfassen: generelles Ausmass des Urlaubs pro Jahr: offiziell heisst es "30 Werktage bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Dienstjahren und 36 Werktage nach Vollendung des 25. Dienstjahres" Dabei muss man aber wissen, dass mit Werktagen alle Wochentage gemeint sind ausser dem Sonntag. Also …
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Das Bundesfinanzgericht bestätigt erneut, dass Verluste aus Kapitalvermögen im privaten Bereich nicht ohne weiteres mit anderen Einkünften gegenverrechnet werden dürfen. Verlustausgleichsbeschränkungen für Kapitalvermögen im privaten Bereich sind zum Beispiel: Veräußerungsverluste bzw. Verluste im Zusammenhang mit Derivaten können nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (wie zB Sparbuchzinsen) oder mit Zuwendungen ua aus Privatstiftungen verrechnet werden können, Sondersatzbesteuerte …
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Das war's wieder für heute. Wir hoffen, es war Interessantes für Sie dabei.
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Wir wünschen Ihnen erholsame Urlaubstage - geniessen Sie den Sommer!
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Dieser Newsletter kann selbstverständlich keine persönliche Beratung ersetzen. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie direkt auf uns zu.
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