{"id":6047,"date":"2026-07-07T09:05:08","date_gmt":"2026-07-07T07:05:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=6047"},"modified":"2026-06-26T11:10:23","modified_gmt":"2026-06-26T09:10:23","slug":"eu-vorsteuererstattung-sollte-gut-vorbereitet-sein-frist-30-9-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2026\/07\/07\/eu-vorsteuererstattung-sollte-gut-vorbereitet-sein-frist-30-9-2026\/","title":{"rendered":"EU-Vorsteuererstattung sollte gut vorbereitet sein &#8211; Frist 30.9.2026"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2025 aus <strong>EU-Mitgliedstaaten<\/strong> endet die Frist am <strong>30.9.2026<\/strong>. Die Antr\u00e4ge sind f\u00fcr in \u00d6sterreich ans\u00e4ssige Unternehmer \u00fcber <strong>FinanzOnline<\/strong> in \u00d6sterreich einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsf\u00e4higkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten. Grunds\u00e4tzlich sind <strong>Rechnungen<\/strong> mit einer Bemessungsgrundlage von <strong>\u00fcber \u20ac\u00a01.000 bzw. Tankbelege \u00fcber \u20ac\u00a0250 einzuscannen und dem Antrag als PDF-Datei beizuf\u00fcgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Vorsteuererstattungsverfahren stellt eine komplexe formelle Herausforderung f\u00fcr die Unternehmen dar. Neben der nicht verl\u00e4ngerbaren Ausschlussfrist, der korrekten Abwicklung und der Ber\u00fccksichtigung der l\u00e4nderspezifischen Besonderheiten ist es ratsam, eine gewisse Vorlaufzeit miteinzuberechnen. Hier einige Punkte, auf die besonders zu achten ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Kl\u00e4rung der <strong>Vorfrage<\/strong>, ob die Geltendmachung der Vorsteuern im isolierten <strong>Vorsteuererstattungsverfahren<\/strong> oder im regul\u00e4ren <strong>Veranlagungsverfahren<\/strong> durch vorgelagerte Registrierungspflicht im jeweiligen EU-Mitgliedsland erfolgen muss.<\/li>\n<li>\u00dcberpr\u00fcfung der Rechnung, ob die ausgewiesene nationale Umsatzsteuer zu Recht ausgewiesen wurde oder ob es aufgrund der Qualifizierung der Leistung zu einem \u00dcbergang der Steuerschuld (Reverse Charge) gekommen w\u00e4re. Das <strong>Vorliegen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung<\/strong> <strong>im Sinne des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts<\/strong> ist eine Grundvoraussetzung f\u00fcr die Vorsteuererstattungsberechtigung. Gegebenenfalls gilt es, die Rechnung korrigieren zu lassen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei der Antragstellung sind vor allem die Formerfordernisse zu beachten, damit eine erfolgreiche und rasche Erledigung des Antrags erwartet werden kann. Dazu einige Tipps:<\/p>\n<ul>\n<li>Unter <strong>Bezugsnummer ist die Rechnungsnummer der vom Lieferanten<\/strong> ausgestellten Rechnung einzutragen. Keinesfalls sollte versehentlich eine interne Belegnummer erfasst werden. Zu beachten ist, dass je Rechnung (=\u00a0je Belegnummer) <u>nur eine Position<\/u> im Antrag eingetragen wird. Bei doppelter Erfassung einer Rechnungsnummer erscheint eine Fehlermeldung oder der Antrag wird aus diesem Grund zur\u00fcckgewiesen.<\/li>\n<li><strong>Anzahlungsrechnungen<\/strong> und die dazugeh\u00f6rige Schlussrechnung sind in gesonderten Positionen zu erfassen. Nationale Besonderheiten, wie die Ankn\u00fcpfung des Vorsteuerabzugsrechts an das Zahlungsdatum, gilt es bei der Antragstellung zu beachten. Die Zahlung ist gegebenenfalls durch Beilage einer <strong>Zahlungsbest\u00e4tigung<\/strong><\/li>\n<li>Unter <strong>Vorsteuer<\/strong> ist der Gesamtbetrag des sich auf die Bemessungsgrundlage beziehenden Vorsteuerbetrags gem\u00e4\u00df Rechnung einzutragen. Aufgrund unterschiedlicher Steuers\u00e4tze gesondert ausgewiesene Vorsteuerbetr\u00e4ge sind <strong>in einer Summe zusammenzuz\u00e4hlen <\/strong>und einzutragen. Wurde ein <strong>Skonto<\/strong> geltend gemacht, sind sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Vorsteuerbetrag entsprechend zu k\u00fcrzen. Ein <strong>Praxistipp:<\/strong> Es lohnt sich vor allem bei hohen Rechnungsbetr\u00e4gen, die einen expliziten Hinweis auf Skonti erhalten, eine Zahlungsbest\u00e4tigung \u00fcber den vollen Betrag beizulegen, sollte der Skontoabzug nicht in Anspruch genommen worden sein.<\/li>\n<li>Unter <strong>abziehbarer Vorsteuer<\/strong> ist jener Betrag einzutragen, der dem <strong>Ausma\u00df der Erstattung des jeweiligen EU-Landes<\/strong> Sollten beispielsweise in einem EU-Land nur 50\u00a0% des Vorsteuerbetrags aus einer Mietwagenrechnung abzugsf\u00e4hig sein, dann ist der um 50\u00a0% gek\u00fcrzte Vorsteuerbetrag unter den abziehbaren Vorsteuern einzutragen.<\/li>\n<li><strong>Restriktionen hinsichtlich des<\/strong> <strong>Rechts auf Vorsteuerabzug<\/strong> sowie der H\u00f6he des Vorsteuerabzugs im <strong>Erstattungsland<\/strong> sind zu beachten. Diese betreffen h\u00e4ufig Vorsteuern in Zusammenhang mit Bewirtungsleistungen, Kauf und Anmietung von Pkw, Treibstoff, Kfz-Reparatur oder Beherbergung.<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote><p><strong>Hinweis<\/strong>:<\/p>\n<p>Die Beantragung des gesamten Vorsteuerbetrags im Fall von l\u00e4nderspezifischen Restriktionen stellt eine falsche Beantragung einer Steuererstattung dar und kann zu einem Strafverfahren f\u00fchren!<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Frist zur Antragstellung der Vorsteuererstattung ist eine grunds\u00e4tzlich <strong>nicht verl\u00e4ngerbare Ausschlussfrist und endet am 30.9. des Folgejahres<\/strong>. Die ausl\u00e4ndische Finanzbeh\u00f6rde kann <strong>R\u00fcckfragen<\/strong> stellen bzw. erg\u00e4nzende Unterlagen anfordern, wof\u00fcr eine <strong>Nachfrist von einem Monat<\/strong> einger\u00e4umt wird. Sollte die Beantwortung oder Nachreichung der Unterlagen nicht fristgerecht erfolgen, ist mit einer Ablehnung des eingereichten Antrags zu rechnen. Die R\u00fcckfragen zielen h\u00e4ufig auf die erw\u00e4hnte Vorfrage ab, ob das Unternehmen die Vorsteuerbetr\u00e4ge im richtigen Verfahren beantragt hat und ob die Umsatzsteuer auf der Rechnung zu Recht ausgewiesen wurde. Eine rechtlich fundierte Erl\u00e4uterung des Sachverhalts und die Vorlage weiterf\u00fchrender Unterlagen (wie<strong> in die jeweilige Landessprache \u00fcbersetzte<\/strong> Vertr\u00e4ge) treffen die versch\u00e4rften Erwartungen der Beh\u00f6rden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2025 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2026. Die Antr\u00e4ge sind f\u00fcr in \u00d6sterreich ans\u00e4ssige Unternehmer \u00fcber FinanzOnline in \u00d6sterreich einzureichen. 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