{"id":6029,"date":"2026-06-15T09:14:01","date_gmt":"2026-06-15T07:14:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=6029"},"modified":"2026-06-25T09:19:05","modified_gmt":"2026-06-25T07:19:05","slug":"wenn-die-pruefer-dreimal-klingeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2026\/06\/15\/wenn-die-pruefer-dreimal-klingeln\/","title":{"rendered":"wenn die Pr\u00fcfer dreimal klingeln&#8230;&#8230;"},"content":{"rendered":"<p>Aufgrund vermehrter Pr\u00fcfungen der lohn- und gehaltsabh\u00e4ngigen Beitr\u00e4ge (GPLB) und strenger Pr\u00fcfpraxis d\u00fcrfen wir Sie auf folgende ausgew\u00e4hlte Themen hinweisen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bisher war in der Praxis h\u00e4ufig unklar, welche Unterlagen im Pr\u00fcfungsfall tats\u00e4chlich ausreichen, um die Steuerfreiheit einer SEG-Zulage zu belegen. Die aktualisierten Richtlinien nennen nun konkret, welche <strong>Angaben zur Dokumentation<\/strong> der Einhaltung der Voraussetzungen geeignet sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Bezeichnung des Arbeitsplatzes, des Bereichs oder der Funktion;<\/li>\n<li>Beschreibung der typischen Arbeitsumgebung und der ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeiten;<\/li>\n<li>Darstellung der relevanten Belastungen oder Umst\u00e4nde, etwa durch eine Fotodokumentation;<\/li>\n<li>Aufzeichnungen \u00fcber das zeitliche Ausma\u00df der T\u00e4tigkeiten, die eine au\u00dferordentliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr bewirken.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Arbeitgeber, die SEG-Zulagen steuerfrei abrechnen, sollten diese Unterlagen vorsorglich erstellen und laufend aktuell halten. Im Rahmen einer Lohnsteuerpr\u00fcfung tr\u00e4gt der Arbeitgeber die Nachweislast.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Neu<\/strong> ist auch, dass die Richtlinien f\u00fcr Schmutzzulagen nun einen klaren <strong>Berechnungsrahmen<\/strong> vorgeben. Die Steuerfreiheit ist auf jenen Betrag beschr\u00e4nkt, der den tats\u00e4chlichen \u00fcblichen Sach- und Zeitmehraufwand des Arbeitnehmers durch die Verschmutzung abdeckt. Als Ausgangspunkt f\u00fcr die Sch\u00e4tzung k\u00f6nnen folgende Monatsbetr\u00e4ge herangezogen werden:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"453\"><strong>Aufwandsart<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\"><strong>Monatsbetrag<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"453\">Sachmehraufwand Reinigung der Arbeitskleidung<\/td>\n<td width=\"151\">\u20ac 10<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"453\">Sachmehraufwand K\u00f6rperpflege<\/td>\n<td width=\"151\">\u20ac 20<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"453\">Zeitmehraufwand Reinigung der Arbeitskleidung<\/td>\n<td width=\"151\">\u20ac 60<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"453\">Zeitmehraufwand Reinigung des K\u00f6rpers<\/td>\n<td width=\"151\">\u20ac 60<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Von einer <strong>erheblichen Abweichung<\/strong> wird ausgegangen, wenn die gew\u00e4hrte Schmutzzulage den auf dieser Basis ermittelten angemessenen Betrag um mehr als ein Drittel \u00fcbersteigt. Daraus ergibt sich ein monatlicher <strong>Maximalbetrag von \u20ac\u00a0200<\/strong>, bis zu dem eine Schmutzzulage im Regelfall steuerfrei anerkannt wird. Kosten, die der Arbeitgeber selbst tr\u00e4gt (z.B. Reinigung der Arbeitskleidung im Betrieb), mindern diesen Betrag entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Werden h\u00f6here tats\u00e4chliche Kosten geltend gemacht, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, etwa durch Belege f\u00fcr eine Fremdreinigung oder nachgewiesene Mehrkosten f\u00fcr Hygieneartikel.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Kein Sachbezug f\u00fcr Spezialfahrzeuge<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kein Sachbezug f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte f\u00e4llt an bei Spezialfahrzeugen, die eine private Nutzung praktisch ausschlie\u00dfen (z.B. Montagefahrzeuge mit fest eingebauter Werkbank), bei Berufschauffeuren mit Fahrzeug, f\u00fcr das ein Privatnutzungsverbot besteht, sowie \u2013 neu ab 2026 \u2013 bei <strong>Kastenw\u00e4gen und Pritschenw\u00e4gen<\/strong>, die nicht zur \u00fcberwiegenden Personenbef\u00f6rderung gebaut sind und nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Klargestellt wurde zudem, dass ein Spezialfahrzeug nur dann vorliegt, wenn <strong>fest verbaute Einbauten<\/strong> vorhanden sind. Leicht entfernbare Einbauten reichen nicht aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wird ein solches Fahrzeug anderweitig (also au\u00dferhalb der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte) privat genutzt, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Regeln anzusetzen. Kein Sachbezug ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nachweislich untersagt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>Achtung:<\/strong> Ein <strong>l\u00fcckenloses Fahrtenbuch bleibt unerl\u00e4sslich<\/strong> \u2013 nur so kann im Pr\u00fcfungsfall der Nachweis erbracht werden, dass tats\u00e4chlich keine Privatnutzung stattgefunden hat.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Die spontane Nachschau der Finanzpolizei beim Steuerberater<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Abseits von GPLB und normalen Betriebspr\u00fcfungen kann es gelegentlich vorkommen, dass Kontrollen durch die Finanzpolizei durchgef\u00fchrt werden. Diese bilden allerdings den <strong>Ausnahmefall<\/strong>, da die Finanzpolizei grunds\u00e4tzlich unangek\u00fcndigt und \u00fcberraschend erscheint. Solche Kontrollen durch die Finanzpolizei (z.B. Nachschau gem. \u00a7 144 BAO) sollten prim\u00e4r beim Abgabepflichtigen selbst durchgef\u00fchrt werden, jedoch kann es auch vorkommen, dass die Finanzpolizei dem Steuerberater des Steuerpflichtigen einen Besuch abstattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine solche Nachschau darf dem Gesetz nach nur bei zwei Personenkreisen stattfinden:<\/p>\n<ol>\n<li>bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften B\u00fccher oder Aufzeichnungen f\u00fchren m\u00fcssen (z.B. der Steuerpflichtige selbst), und<\/li>\n<li>bei anderen Personen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass gegen diese Person ein Abgabenanspruch gegeben ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>In diese Personenkreise f\u00e4llt <strong>der Steuerberater<\/strong> des Mandanten in der Regel <strong>nicht<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenngleich zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe (z.B. die Erhebung von Tatsachen) die Finanzpolizei den Steuerberater <strong>als Auskunftsperson befragen darf<\/strong>, <strong>bedeutet das nicht,<\/strong> <strong>dass <\/strong>von der steuerlichen Vertretung <strong>alle Tatsachen offengelegt werden m\u00fcssen<\/strong>.<br \/>\n<strong>Ganz im Gegenteil<\/strong>:<br \/>\nAls Steuerberater sowie Wirtschaftspr\u00fcfer unterliegt man dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, welches in seinem \u00a7 80 die Verschwiegenheitspflicht vorsieht. Diese Verpflichtung gilt auch w\u00e4hrend einer Nachschau der Finanzpolizei. Im Regelfall muss also der jeweilige Mandant den Steuerberater im Fall einer Nachschau der Finanzpolizei von seiner Verschwiegenheit entbinden, bevor Tatsachen von diesem offengelegt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Unterschied zur <strong>Hausdurchsuchung<\/strong> d\u00fcrfen bei der Nachschau nur offengelegte oder offenliegende Verh\u00e4ltnisse, Umst\u00e4nde oder Gegenst\u00e4nde besichtigt werden. Die Finanzpolizei darf also nicht nach Personen oder Gegenst\u00e4nden suchen, von denen unbekannt ist, wo sie sich befinden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei einem spontanen Besuch der Finanzpolizei gilt es daher <strong>Ruhe zu bewahren<\/strong> und stets <strong>freundlich und sachlich zu bleiben<\/strong>. Wie bereits dargestellt, ist es in den allermeisten F\u00e4llen aufgrund der \u00dcberraschungsbesuche dem Mandanten ohnehin nicht m\u00f6glich, den Steuerberater von seiner Verschwiegenheit zu entbinden, sodass der Steuerberater keinerlei Ausk\u00fcnfte geben darf. In der Praxis kann es auch schwierig sein, von den Beamten selbst Auskunft \u00fcber einen potenziellen Vorwurf gegen seinen Mandanten zu erhalten, sodass der Steuerberater nicht in der Lage ist, seinen Mandanten ordnungsgem\u00e4\u00df zu beraten, ob eine Entbindung der Verschwiegenheit sinnvoll ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Zweifelsfall ist zu empfehlen, mit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftspr\u00fcfer:innen \u2013 auch und speziell w\u00e4hrend der Nachschau, noch bevor Unterlagen offengelegt werden \u2013 Kontakt aufzunehmen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. So kann eine Ausnahmesituation schnell entsch\u00e4rft werden, und die Nachschau der Finanzpolizei ist in wenigen Minuten erledigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund vermehrter Pr\u00fcfungen der lohn- und gehaltsabh\u00e4ngigen Beitr\u00e4ge (GPLB) und strenger Pr\u00fcfpraxis d\u00fcrfen wir Sie auf folgende ausgew\u00e4hlte Themen hinweisen: &nbsp; Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen Bisher war in der Praxis&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2026\/06\/15\/wenn-die-pruefer-dreimal-klingeln\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":5653,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,42,41],"tags":[],"class_list":["post-6029","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","category-lohnverrechnung","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6029","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6029"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6029\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6030,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6029\/revisions\/6030"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5653"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6029"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6029"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6029"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}