{"id":5969,"date":"2026-04-12T07:03:20","date_gmt":"2026-04-12T05:03:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=5969"},"modified":"2026-04-27T10:10:31","modified_gmt":"2026-04-27T08:10:31","slug":"was-koennen-sie-bei-der-arbeitnehmerveranlagung-abziehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2026\/04\/12\/was-koennen-sie-bei-der-arbeitnehmerveranlagung-abziehen\/","title":{"rendered":"Was k\u00f6nnen Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung abziehen?"},"content":{"rendered":"<p>Besonderes Interesse gilt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den M\u00f6glichkeiten, <strong>Werbungskosten<\/strong>, <strong>Sonderausgaben<\/strong> und <strong>au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen<\/strong> geltend zu machen und damit die Steuerbelastung zu reduzieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Werbungskosten<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Werbungskosten <\/strong>sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die objektiv in Zusammenhang mit einer nichtselbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen. Allen Arbeitnehmern steht ein Werbungskostenpauschale von \u20ac 132,00 j\u00e4hrlich zu, das bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung ber\u00fccksichtigt wird. Dar\u00fcberhinausgehende Ausgaben k\u00f6nnen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, sollten sie nicht vom Arbeitgeber getragen werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Kosten f\u00fcr typische <strong>Arbeitskleidung<\/strong> (z.B. Arbeitsmantel, Monteuranzug, St\u00fctzschuhe und St\u00fctzstr\u00fcmpfe bei stehenden Berufen).<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr <strong>Arbeitsmittel<\/strong> (z.B. Messer bei K\u00f6chen).<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr berufliche<strong> Fortbildung <\/strong>(Seminare, EDV-Kurse, etc.) sowie <strong>Fachliteratur<\/strong>.<\/li>\n<li><strong>Sprachkurse<\/strong>, wenn die Fremdsprache im Beruf ben\u00f6tigt wird.<\/li>\n<li><strong>Ausbildung <\/strong>f\u00fcr eine<strong> berufliche T\u00e4tigkeit<\/strong>, die mit dem aktuell ausge\u00fcbten Beruf <strong>verwandt<\/strong> ist, z.B.<\/li>\n<li>Besuch einer HTL durch einen Elektriker; Besuch einer Abend-HAK durch eine Buchhalterin, Architekturstudium eines Baumeisters, Lehrgang f\u00fcr Tourismusmanagement einer Restaurantfachfrau, Kurse f\u00fcr die Ziviltechnikerpr\u00fcfung durch einen Techniker.<\/li>\n<li>Kosten einer <strong>umfassenden Umschulung <\/strong>f\u00fcr den Einstieg <strong>in einen anderen Beruf<\/strong>, z.B. Umschulung einer Schneiderin zu einer Hebamme. Die Verwaltung anerkennt auch Aufwendungen eines Studenten, der zur Finanzierung seines Studiums Eink\u00fcnfte aus Hilfst\u00e4tigkeiten oder fallweisen Besch\u00e4ftigungen erzielt, als Werbungskosten bei diesen Eink\u00fcnften (z.B. Medizinstudent als Taxifahrer).<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr <strong>Notebook<\/strong> und Zubeh\u00f6r, soweit eine berufliche Verwendung vorliegt. Ohne besonderen Nachweis wird eine <strong>private Nutzung von 40\u00a0% angenommen<\/strong>. \u00dcbersteigen die Anschaffungskosten des Computers \u20ac\u00a01.000, sind sie nicht zur G\u00e4nze sofort, sondern \u00fcber die AfA auf drei Jahre verteilt abzusetzen.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr ein <strong>Handy<\/strong> oder einen <strong>Internetanschluss<\/strong> sind entsprechend der beruflichen Nutzung absetzbar.<\/li>\n<li><strong>Telearbeitspauschale<\/strong>: Der Arbeitgeber kann bis zu \u20ac\u00a03 pro Telearbeitstag (fr\u00fcher Homeoffice-Tag) als Telearbeitspauschale steuerfrei auszahlen (maximal f\u00fcr 100 Tage pro Jahr). Zahlt der Arbeitgeber kein Telearbeits-Pauschale oder weniger als \u20ac\u00a03 pro Telearbeits-Tag, wird die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung als Teil der Werbungskosten ber\u00fccksichtigt. Dies erfolgt <strong>automatisch<\/strong>, weil der Arbeitgeber die Telearbeitstage im Lohnzettel einzutragen hat.<\/li>\n<li>Arbeitnehmer, die mindestens <strong>26<\/strong> <strong>Telearbeitstage<\/strong> haben (fr\u00fcher 26 Homeoffice-Tage<strong>) <\/strong>und kein Arbeitszimmer absetzen, k\u00f6nnen auch Ausgaben f\u00fcr <strong>ergonomisch geeignetes Mobiliar<\/strong> (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) bis zu \u20ac\u00a0300 pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr ein <strong>eigenes steuerliches Arbeitszimmer<\/strong> samt beruflicher Einrichtung (AfA, anteilige Miete, Betriebskosten) k\u00f6nnen dann geltend gemacht werden (z.B. bei Heimarbeitern oder Heimbuchhaltern), wenn das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung <strong>ausschlie\u00dflich<\/strong> f\u00fcr den Beruf verwendet wird, <strong>den Mittelpunkt der beruflichen T\u00e4tigkeit bildet<\/strong> und nicht ohnedies beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verf\u00fcgung steht.<\/li>\n<li>F\u00fcr <strong>Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte<\/strong> kann ab einer Strecke von 20\u00a0km (falls das \u00f6ffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, bereits ab einer Strecke von 2\u00a0km) das <strong>Pendlerpauschale<\/strong> angesetzt werden (Formular L34 EDV).<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcbernimmt der Arbeitgeber die Kosten eines \u00d6ffi-Tickets (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte), wird das absetzbare Pendlerpauschale um den Betrag dieser Kosten\u00fcbernahme gek\u00fcrzt.<\/p>\n<ul>\n<li>Fahrtkosten f\u00fcr <strong>andere <\/strong><strong>beruflich veranlasste Fahrten<\/strong> sind \u2013 insoweit der Arbeitgeber keinen Ersatz leistet \u2013 im tats\u00e4chlich angefallenen Umfang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) Werbungskosten. Verwendet der Arbeitnehmer seine privat gekaufte Fahrkarte f\u00fcr ein Massenbef\u00f6rderungsmittel (z.B. Klimaticket) f\u00fcr berufliche Fahrten, die nicht die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte betreffen, und werden ihm die Kosten f\u00fcr diese Fahrten vom Arbeitgeber nicht ersetzt, kann er Werbungskosten in H\u00f6he der fiktiven Kosten f\u00fcr das g\u00fcnstigste Massenbef\u00f6rderungsmittel geltend machen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr beruflich veranlasste <strong>Fahrten<\/strong> mit dem <strong>eigenen Pkw<\/strong> betr\u00e4gt im Jahr 2025 das Kilometergeld \u20ac\u00a00,50 (absetzbar sind maximal 30.000 Kilometer).<\/p>\n<p>Bei beruflichen <strong>Reisen<\/strong> mit einer Entfernung (in eine Richtung) von mindestens 25\u00a0km und einer Reisedauer von mehr als drei Stunden kann zudem f\u00fcr den Verpflegungsmehraufwand ein <strong>Taggeld<\/strong> von \u20ac\u00a030\/Tag geltend gemacht werden. Wird auf der Reise gen\u00e4chtigt, k\u00f6nnen die tats\u00e4chlichen <strong>N\u00e4chtigungskosten<\/strong> oder ein pauschales N\u00e4chtigungsgeld (\u20ac\u00a017) geltend gemacht werden. Reisekosteners\u00e4tze des Arbeitgebers vermindern den abzugsf\u00e4higen Aufwand.<\/p>\n<ul>\n<li>Beruflich veranlasste <strong>Fahrten<\/strong> (aber nicht Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte) mit einem <strong>privaten Fahrrad <\/strong>k\u00f6nnen durch ein Kilometergeld ber\u00fccksichtigt werden (maximal f\u00fcr 3.000 Kilometer j\u00e4hrlich). Von J\u00e4nner bis Juni 2025 betr\u00e4gt das Kilometergeld \u20ac\u00a00,50 pro Kilometer, ab Juli 2025 betr\u00e4gt das Kilometergeld f\u00fcr Fahrr\u00e4der \u20ac\u00a00,25 pro Kilometer.<\/li>\n<li><strong>Doppelte Haushaltsf\u00fchrung und Familienheimfahrten<\/strong>: Ist der Besch\u00e4ftigungsort vom Familienwohnsitz zu weit entfernt, um t\u00e4glich nach Hause fahren zu k\u00f6nnen (insbesondere bei einer Entfernung von \u00fcber 80\u00a0km, wenn die Fahrzeit mit dem tats\u00e4chlich benutzten Verkehrsmittel mehr als eine Stunde betr\u00e4gt), und wird daher eine Zweitwohnung in der N\u00e4he des Arbeitsplatzes ben\u00f6tigt, sind die Kosten dieser Zweitwohnung samt Einrichtung absetzbar.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Voraussetzung<\/strong> ist, dass der Familienwohnsitz nicht aus privaten Gr\u00fcnden beibehalten wird. Dies wird angenommen, wenn die Aufgabe des gemeinsamen Haushalts mit dem Ehepartner \/ Lebensgef\u00e4hrten unzumutbar ist. Unzumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>die ausw\u00e4rtige T\u00e4tigkeit voraussichtlich auf 4 bis 5 Jahre befristet ist,<\/li>\n<li>eine Versetzung an einen anderen Besch\u00e4ftigungsort jederzeit m\u00f6glich ist (z.B. als Leiharbeiter),<\/li>\n<li>im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz minderj\u00e4hrige und unterhaltsberechtigte Kinder wohnen,<\/li>\n<li>aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden, da die <strong>Eink\u00fcnfte des Partners am Familienwohnsitz mehr als \u20ac\u00a07.284<\/strong> im Kalenderjahr 2025 betragen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Als <strong>Kosten absetzbar<\/strong> sind die Miete (inklusive Betriebskosten, Strom und Gas) f\u00fcr eine zweckentsprechende Zweitwohnung mit rund 55 m<sup>2<\/sup>, erforderliche Einrichtungsgegenst\u00e4nde (gegebenenfalls im Wege der AfA), vor\u00fcbergehende Kosten eines Hotelzimmers bis zu \u20ac\u00a02.200\u00a0\/\u00a0Monat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr den Zeitraum, f\u00fcr den die Kosten der doppelten Haushaltsf\u00fchrung angesetzt werden, k\u00f6nnen auch die <strong>Kosten f\u00fcr Familienheimfahrten<\/strong> geltend gemacht werden. Wie viele Familienheimfahrten anerkannt werden, h\u00e4ngt vom Familienstand ab. Eine Heimfahrt pro Woche ist f\u00fcr Verheiratete bzw. in\u00a0einer\u00a0Lebensgemeinschaft\u00a0Lebende anerkannt. F\u00fcr Alleinstehende gibt es eine Heimfahrt pro Monat.<\/p>\n<blockquote><p><strong>HINWEIS<\/strong>: Am Familienwohnsitz muss eine eigene Wohnung vorhanden sein. Eine kostenlose Wohnm\u00f6glichkeit reicht nicht aus, um die Kosten der Familienheimfahrten geltend machen zu k\u00f6nnen (z.B. Wohnen bei den Eltern).<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Egal, ob tats\u00e4chliche Ausgaben oder Kilometergeld als Kosten f\u00fcr die Familienheimfahrt angesetzt werden, der Betrag ist mit dem <strong>H\u00f6chstbeitrag des gro\u00dfen Pendlerpauschales<\/strong> (das sind \u20ac 306 pro Monat) gedeckelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Sonderausgaben<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sonderausgaben sind <strong>Kirchenbeitr\u00e4ge<\/strong>\u00a0(bis \u20ac\u00a0600) sowie<strong> Spenden<\/strong>\u00a0an <strong>gemeinn\u00fctzige <\/strong>oder <strong>mildt\u00e4tige Organisationen<\/strong>\u00a0oder an <strong>Universit\u00e4ten, <\/strong>Freiwillige <strong>Feuerwehren<\/strong> (siehe Liste der beg\u00fcnstigten Einrichtungen auf <a href=\"https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/allg\/spenden\/_start.asp\">bmf.gv.at<\/a>). Als Sonderausgaben gelten auch <strong>Steuerberatungskosten <\/strong>sowie Zahlungen f\u00fcr die <strong>Weiterversicherung<\/strong>\u00a0in der gesetzlichen Pensionsversicherung einschlie\u00dflich des <strong>Nachkaufs<\/strong> von Versicherungszeiten.<\/p>\n<p>Bei staatlich \u00fcber die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) gef\u00f6rderten Ausgaben f\u00fcr die <strong>thermisch-energetische Sanierung<\/strong> von Geb\u00e4uden oder den <strong>Ersatz eines fossilen Heizungssystems<\/strong>\u00a0durch ein klimafreundliches Heizungssystem wird automatisch ein <strong>\u00d6ko-Sonderausgaben-Pauschale <\/strong>(bis zu \u20ac\u00a0800) gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen sind <strong>Ausgaben <\/strong>aus dem <strong>Privatbereich<\/strong> des Steuerpflichtigen, die <strong>zwangsl\u00e4ufig<\/strong> erwachsen und als <strong>au\u00dfergew\u00f6hnlich<\/strong> gelten (z.B. Krankheitskosten). Grunds\u00e4tzlich sind au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen um einen <strong>Selbstbehalt<\/strong> (= Prozentsatz des Einkommens) zu k\u00fcrzen und k\u00f6nnen nur mit dem dar\u00fcberhinausgehenden Betrag steuerlich ber\u00fccksichtigt werden. Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen k\u00f6nnen mit dem Formular L1ab beispielsweise f\u00fcr folgende Ausgaben geltend gemacht werden:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Eigene <strong>Krankheitskosten<\/strong> (Arztkosten, Medikamente, H\u00f6rger\u00e4t, Brille, Zahnersatz, Fahrtkosten ins Spital) nach Abzug des Kostenersatzes der Krankenkasse.<\/li>\n<li>Als Krankheitskosten gelten auch die Kosten einer speziellen vom Arzt verordneten <strong>Di\u00e4tverpflegung<\/strong>; f\u00fcr diese Kosten k\u00f6nnen Pauschals\u00e4tze angewendet werden, z.B. bei Diabetes \u20ac\u00a070 pro Monat.<\/li>\n<li>Wer <strong>Krankheitskosten des (Ehe)Partner<\/strong> getragen hat, kann diese Zahlungen dann als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung geltend machen, wenn sie das Einkommen des erkrankten (Ehe)Partners unter das steuerliche Existenzminimum von \u20ac\u00a013.308 dr\u00fccken w\u00fcrden.<\/li>\n<li><strong>Kurkosten<\/strong> sind au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt aus medizinischen Gr\u00fcnden erforderlich ist.<\/li>\n<li>Aufwendungen f\u00fcr ein <strong>Pflegeheim<\/strong> (Pflegestation eines Seniorenheims) sind eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung, wenn die Pflegebed\u00fcrftigkeit \u00e4rztlich best\u00e4tigt ist. Bei Bezug von Pflegegeld ab der Pflegestufe\u00a01 wird ohne weitere Pr\u00fcfung Pflegebed\u00fcrftigkeit angenommen. In gleicher Weise absetzbar sind auch die Kosten der Pflegebetreuung zu Hause. Im Falle einer Behinderung von mindestens 25\u00a0% (was bei der Gew\u00e4hrung von Pflegegeld angenommen wird) werden die Aufwendungen des Pflegebed\u00fcrftigen nicht um den Selbstbehalt gek\u00fcrzt.<\/li>\n<li><strong>Begr\u00e4bniskosten<\/strong> (inkl. Grabmal) f\u00fcr einen Angeh\u00f6rigen (bis zu \u20ac\u00a020.000) sind au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung, soweit sie nicht im Nachlass Deckung finden.<\/li>\n<li>Erforderliche <strong>Kinderbetreuungskosten sind bei Alleinerzieherinnen<\/strong>, die aus finanziellen Gr\u00fcnden einer Berufst\u00e4tigkeit nachgehen m\u00fcssen, au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen. Dazu z\u00e4hlen Kosten f\u00fcr Haushaltshilfe, f\u00fcr ein Internat oder ein Tagesheim oder f\u00fcr einen Kindergarten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der <strong>Selbstbehalt<\/strong> berechnet sich abh\u00e4ngig vom Einkommen wie folgt:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"94\">h\u00f6chstens<\/td>\n<td width=\"94\">\u20ac\u00a07.300<\/td>\n<td width=\"76\">6\u00a0%<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"94\">mehr als<\/td>\n<td width=\"94\">\u20ac\u00a07.300<\/td>\n<td width=\"76\">8\u00a0%<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"94\">mehr als<\/td>\n<td width=\"94\">\u20ac\u00a014.600<\/td>\n<td width=\"76\">10\u00a0%<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"94\">mehr als<\/td>\n<td width=\"94\">\u20ac\u00a036.400<\/td>\n<td width=\"76\">12\u00a0%<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Keine<\/strong> au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen sind <strong>Unterhaltszahlungen <\/strong>an Kinder oder (geschiedene) Ehepartner. Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen liegen nur vor, wenn (zus\u00e4tzlich zum Unterhalt) f\u00fcr den Unterhaltsberechtigten Kosten getragen werden m\u00fcssen, die f\u00fcr sich gesehen eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung darstellen (z.B. Brille oder Zahnregulierung eines Kindes). Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen sind allerdings Unterhaltsleistungen an solche Kinder, f\u00fcr die keine Familienbeihilfe und kein Kinderabsetzbetrag zusteht (insbesondere f\u00fcr Kinder, die au\u00dferhalb der EU\/des EWR leben).<\/p>\n<h5><strong>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen ohne Selbstbehalt<\/strong><\/h5>\n<p>Bestimmte au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen sind <strong>uneingeschr\u00e4nkt, <\/strong>also ohne Abzug eines Selbstbehaltes, absetzbar:<\/p>\n<ul>\n<li>Aufwendungen zur Beseitigung von <strong>Katastrophensch\u00e4den<\/strong>, wie Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Schneekatastrophensch\u00e4den sowie Sturmsch\u00e4den. Abzugsf\u00e4hig sind dabei auch die Wiederbeschaffungskosten der zerst\u00f6rten notwendigen G\u00fcter.<\/li>\n<li>F\u00fcr die <strong>ausw\u00e4rtige Berufsausbildung eines Kindes<\/strong> kann ein Pauschalbetrag von <strong>\u20ac\u00a0110<\/strong> pro Monat geltend gemacht werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h5><strong>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen bei Behinderungen<\/strong><\/h5>\n<p>Bei einer k\u00f6rperlichen oder geistigen Behinderung von mindestens 25\u00a0% werden au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen ohne Selbstbehalt mit einem <strong>Pauschalbetrag<\/strong> ber\u00fccksichtigt. Die H\u00f6he des Pauschalbetrages h\u00e4ngt vom Grad der Behinderung ab. Der Pauschalbetrag kann auch f\u00fcr den behinderten (Ehe)Partner geltend gemacht werden, wenn dessen Einkommen im Jahr 2025 nicht h\u00f6her als \u20ac\u00a07.284 ist.<\/p>\n<p>Bei Behinderung (von mindestens 25\u00a0%) k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich zum Pauschalbetrag und ebenfalls ohne K\u00fcrzung um einen Selbstbehalt mit der Behinderung zusammenh\u00e4ngende Kosten f\u00fcr <strong>Medikamente, \u00c4rzte, Therapien, Kranken- und Kuranstalten sowie Hilfsmittel<\/strong> (Rollstuhl, rollstuhlgerechte Anpassung der Wohnung, H\u00f6rger\u00e4t) abgesetzt werden. Das gilt auch f\u00fcr die Kosten einer behinderungsbedingten Di\u00e4tverpflegung.<\/p>\n<p>F\u00fchrt eine K\u00f6rperbehinderung dazu, dass ein \u00f6ffentliches <strong>Massenbef\u00f6rderungsmittel nicht benutzt <\/strong>werden kann und f\u00fcr Privatfahrten ein eigenes Fahrzeug ben\u00f6tigt wird, steht ein <strong>Freibetrag von \u20ac\u00a0190 monatlich<\/strong> (ohne Abzug eines Selbstbehaltes) zu.<\/p>\n<p>Wenn bei<strong> einem Kind eine Behinderung<\/strong> vorliegt, k\u00f6nnen Eltern einen Freibetrag (ohne Selbstbehalt) abziehen, dessen H\u00f6he vom Ausma\u00df der Behinderung abh\u00e4ngt. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen (ohne Selbstbehalt) die Aufwendungen f\u00fcr die Heilbehandlung und f\u00fcr Behindertenhilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) sowie gegebenenfalls das Schulgeld f\u00fcr eine Behindertenschule (und Transportkosten zwischen Wohnung und Schule oder Behindertenwerkst\u00e4tte) abgezogen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Besonderes Interesse gilt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den M\u00f6glichkeiten, Werbungskosten, Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen geltend zu machen und damit die Steuerbelastung zu reduzieren. &nbsp; Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2026\/04\/12\/was-koennen-sie-bei-der-arbeitnehmerveranlagung-abziehen\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":5734,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41],"tags":[],"class_list":["post-5969","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5969","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5969"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5969\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5971,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5969\/revisions\/5971"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5734"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5969"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5969"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5969"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}