{"id":5867,"date":"2026-02-03T12:36:56","date_gmt":"2026-02-03T11:36:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=5867"},"modified":"2026-02-19T12:45:42","modified_gmt":"2026-02-19T11:45:42","slug":"weiterbildungszeit-bildungskarenz-und-bildungsteilzeit-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2026\/02\/03\/weiterbildungszeit-bildungskarenz-und-bildungsteilzeit-2026\/","title":{"rendered":"Weiterbildungszeit &#8211; Bildungskarenz und Bildungsteilzeit 2026"},"content":{"rendered":"<p>Ab 1.1.2026 besteht die M\u00f6glichkeit, eine Bildungskarenz\/-teilzeit nach den neuen Regelungen mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. W\u00e4hrend dieser Zeit kann vom AMS eine Weiterbildungsbeihilfe beantragt werden.<\/p>\n<p>\ud83d\udd17 <a href=\"https:\/\/www.ams.at\/arbeitsuchende\/aus-und-weiterbildung\/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-\/weiterbildungszeit-weiterbildungsteilzeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AMS \u2013 Aus- und Weiterbildungshilfen<\/a><\/p>\n<p>Die neue Bildungskarenz\/-teilzeit hat als Voraussetzung eine <strong>ununterbrochene 12-monatige arbeitslosenversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung.<\/strong> Zeiten des Wochengeld- bzw. Kinderbetreuungs\u00adgeldbezugs z\u00e4hlen als arbeitslosenversicherungspflichtige Zeit, d\u00fcrfen aber nicht in den letzten 26 Wochen vor Beginn der Bildungskarenz liegen. Damit ist es <strong>nicht mehr m\u00f6glich, von der Elternkarenz nahtlos in die Bildungskarenz<\/strong> zu gehen.<\/p>\n<p>Auf die Bildungskarenz\/-teilzeit besteht grunds\u00e4tzlich kein Rechtsanspruch. F\u00fcr Arbeitnehmer, die bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen haben, muss eine zumindest vierj\u00e4hrige arbeitslosenversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung vorliegen. Dadurch sollen vor allem geringer qualifizierte Arbeitnehmer bevorzugt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der <strong>Arbeitgeber muss einen Zuschuss von 15\u00a0% der Weiterbildungsbeihilfe an den Arbeitnehmer zahlen<\/strong>, wenn dessen Bruttogehalt mehr als 50\u00a0% der monatlichen H\u00f6chstbeitragsgrundlage betr\u00e4gt (2026: \u20ac\u00a03.456). Dieser Zuschuss k\u00fcrzt die AMS-Weiterbildungsbeihilfe und soll dazu dienen, die Bildungskarenz eher niedrig qualifizierten Arbeitnehmern zu erm\u00f6glichen. Der Zuschuss darf die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze nicht \u00fcberschreiten. Das AMS tr\u00e4gt die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge des Zuschusses, die steuerliche Behandlung entspricht der des Arbeitslosengeldes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dem Arbeitnehmer kann zur (teilweisen) <strong>Sicherung des Lebensunterhalts eine Weiterbildungsbeihilfe vom AMS<\/strong> gew\u00e4hrt werden. Hierbei handelt es sich um keinen Rechtsanspruch, sondern um eine Ermessensentscheidung des AMS. Insbesondere sind folgende Voraussetzungen zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Die\u00a0Weiterbildungsma\u00dfnahme\u00a0muss <strong>mindestens 20 Wochenstunden<\/strong> umfassen (Ausnahme: bei einer bestehenden Betreuungspflicht f\u00fcr ein Kind unter sieben Jahren reichen 16 Wochenstunden).<\/li>\n<li>Grunds\u00e4tzlich kommen als Weiterbildungsma\u00dfnahmen s\u00e4mtliche <strong>Aus-, Weiter- und Fortbildungen im In- oder Ausland <\/strong>in Frage. Wichtig hierbei ist, dass die berufliche Sinnhaftigkeit im Vordergrund steht. Kurse aus privatem Interesse (\u201eHobby\u201c) erf\u00fcllen nicht die Voraussetzungen.<\/li>\n<li><strong>Vor Antritt<\/strong> der Bildungskarenz\/-teilzeit muss seit mindestens <strong>12 Monaten<\/strong> eine <strong>ununterbrochene arbeitslosenversicherte Besch\u00e4ftigung <\/strong><\/li>\n<li>Der <strong>Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe<\/strong> kann fr\u00fchestens <strong>drei Monate vor Beginn<\/strong> der Bildungs\u00adkarenz\/-teilzeit durch den Arbeitnehmer eingereicht werden. Das AMS ist verpflichtet, die Entscheidung \u00fcber die Genehmigung oder Ablehnung so schnell wie m\u00f6glich nach Erhalt der vollst\u00e4ndigen Unterlagen zu treffen. F\u00fcr die Genehmigung wird insbesondere gepr\u00fcft, ob die Bildungsma\u00dfnahme arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und erfolgversprechend ist.<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote><p><strong><u>Hinweis<\/u><\/strong>: Das j\u00e4hrliche Budget f\u00fcr die Weiterbildungsbeihilfe ist auf \u20ac\u00a0150 Mio. begrenzt. Bewilligungen werden daher nur erteilt, solange die verf\u00fcgbaren Budgetmittel nicht ausgesch\u00f6pft sind.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 1.1.2026 besteht die M\u00f6glichkeit, eine Bildungskarenz\/-teilzeit nach den neuen Regelungen mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. 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