{"id":5748,"date":"2025-11-19T13:04:40","date_gmt":"2025-11-19T12:04:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=5748"},"modified":"2025-11-25T13:10:35","modified_gmt":"2025-11-25T12:10:35","slug":"steuertipps-fuer-kleinunternehmer-zum-ende-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2025\/11\/19\/steuertipps-fuer-kleinunternehmer-zum-ende-2025\/","title":{"rendered":"Steuertipps f\u00fcr Kleinunternehmer zum Ende 2025"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li>\n<h4>Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>NEU<\/strong><\/span>\u00a0 &#8211; Inl\u00e4ndische Unternehmer mit einem inl\u00e4ndischen <strong>Jahres-Nettoumsatz von bis zu<\/strong> <strong>\u20ac\u00a055.000 (brutto) <\/strong>sind umsatzsteuerlich <strong>Kleinunternehmer<\/strong> und damit in \u00d6sterreich <strong>von der Umsatzsteuer befreit<\/strong>. Von der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ausgenommen sind bestimmte unecht steuerfreie Ums\u00e4tze, wie z.B. aus \u00e4rztlicher T\u00e4tigkeit oder als Aufsichtsrat. Ebenfalls von der Berechnung der Kleinunter\u00adnehmergrenze ausgenommen sind Ums\u00e4tze, die im Rahmen des EU-OSS (OneStopShop \u2013 Versand\u00adhandel \u2013 die Ums\u00e4tze gelten als im Ausland erbracht) erkl\u00e4rt werden. Bei Inanspruch\u00adnahme der Kleinunternehmerregelung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. \u00dcberdies geht der<strong> Vorsteuerabzug<\/strong> f\u00fcr alle mit den Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben <strong>verloren<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, die sich mit ihrem Umsatz <strong>knapp an der Kleinunter\u00adnehmergrenze<\/strong> bewegen, sollten rechtzeitig \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie die Umsatzgrenze von brutto \u20ac\u00a055.000 im laufenden Jahr noch \u00fcberschreiten werden. Eine einmalige \u00dcberschreitung um 10\u00a0% (bis \u20ac\u00a060.500) im selben Jahr ist unsch\u00e4dlich. Im folgenden Jahr wird der Unternehmer jedoch aufgrund der \u00dcberschreitung der Umsatzgrenze im Vorjahr (auch innerhalb der 10\u00a0%) umsatzsteuerpflichtig und die Befreiung kann nicht mehr angewandt werden. Wird im laufenden Jahr die Grenze von 10\u00a0% innerhalb eines Jahres \u00fcberschritten, so ist die Kleinunternehmerbefreiung bereits im laufenden Jahr nicht mehr anwendbar, und zwar ab jenem Umsatz, mit dem die Grenze (inklusive der 10\u00a0% Toleranz) \u00fcberschritten wird. \u00a0Somit ist f\u00fcr jenen Umsatz, mit dem die 10\u00a0% Toleranzgrenze \u00fcberschritten wird, sowie f\u00fcr alle danach ausgef\u00fchrten Ums\u00e4tze die Befreiung nicht mehr anwendbar. Das bedeutet, dass alle Ums\u00e4tze, die den Betrag von \u20ac\u00a060.500 \u00fcberschreiten, umsatzsteuerpflichtig werden. Ums\u00e4tze bis zum Betrag von \u20ac\u00a060.500 bleiben im laufenden Jahr umsatzsteuerfrei.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Achtung<\/strong>: Wenn die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerbefreiung vorliegen, steht auch die einkommensteuerrechtliche Kleinunternehmerpauschalierung zur Verf\u00fcgung.<\/p><\/blockquote>\n<p>In vielen F\u00e4llen kann es sinnvoll sein, auf die <strong>Steuerbefreiung f\u00fcr Kleinunternehmer zu verzichten<\/strong> (etwa um dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs f\u00fcr die mit den Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben, z.B. Investitionen, zu kommen). Der Verzicht wird vor allem dann leichter fallen, wenn die Kunden ohnedies \u00fcberwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind. Der Verzicht f\u00fchrt \u00fcberdies nicht zum Verlust der einkommensteuerrechtlichen Kleinunternehmerpauschalierung.<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Ein Kleinunternehmer kann <strong>bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids<\/strong> schriftlich gegen\u00fcber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der <strong>Verzicht bindet<\/strong> den Unternehmer f\u00fcr <strong>f\u00fcnf Jahre<\/strong>.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung f\u00fcr Einnahmen-Ausgaben-Rechner<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei selbst\u00e4ndiger oder gewerblicher T\u00e4tigkeit k\u00f6nnen die Betriebsausgaben pauschal ermittelt werden, wenn die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung anwendbar ist oder nur deswegen nicht anwendbar ist, weil darauf verzichtet wurde. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist auch dann anwend\u00adbar, wenn eine andere unechte Umsatzsteuerbefreiung der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunter\u00adnehmerregelung vorgeht (z.B. \u00c4rzte oder Versicherungsvertreter). Ausgenommen sind aber Eink\u00fcnfte als Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Aufsichtsratsmitglied und Stiftungsvorstand. Bei der Gewinnermittlung sind dabei die <strong>Betriebsausgaben pauschal mit 45\u00a0% bzw. 20\u00a0% bei Dienstleistungsbetrieben der (Brutto-)Ums\u00e4tze<\/strong> anzusetzen. Daneben k\u00f6nnen nur noch Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, das Arbeits\u00adplatzpauschale sowie 50\u00a0% der Kosten f\u00fcr betrieblich genutzte Netzkarten f\u00fcr Massenbef\u00f6rderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu.<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Da bei nebenberuflichen Eink\u00fcnften (z.B. Vortragst\u00e4tigkeit, Autorenhonorare) sehr oft ohnehin nur geringe Betriebsausgaben anfallen, kann die Inanspruchnahme der Pauschalierung interessant sein.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Inl\u00e4ndische Unternehmer als umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Inl\u00e4ndische Unternehmer k\u00f6nnen seit 1.1.2025 die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Mitglied\u00adstaaten in Anspruch nehmen. (Ebenso k\u00f6nnen seit 1.1.2025 ausl\u00e4ndische Unternehmer mit \u00f6sterreich\u00adischen Ums\u00e4tzen die \u00f6sterreichische Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.) Voraussetzung f\u00fcr diese EU-Kleinunternehmerregelung in einem anderen Mitgliedstaat als dem eigenen Ans\u00e4ssig\u00adkeitsstaat ist, dass der EU-weite Jahresumsatz wohl im laufenden Jahr als auch im vorangegangenen Jahr den Schwellenwert von \u20ac\u00a0100.000 nicht \u00fcberschreitet. Die Anwendung der Regelung hat zur Voraussetzung, dass der Unternehmer in seinem Ans\u00e4ssigkeitsstaat einen entsprechenden Antrag stellt, in dem er auch angibt, f\u00fcr welche anderen Mitgliedstaaten er die Kleinunternehmerregelung begehrt. Es sind dann auch die Voraussetzungen der nationalen Kleinunternehmerregelung des jeweiligen anderen Mitgliedstaates zu erf\u00fcllen, f\u00fcr welchen die Befreiung gelten soll. Sind die Voraussetzungen gegeben, so erteilt der Mitgliedstaat der Ans\u00e4ssigkeit (f\u00fcr \u00f6sterreichische Unternehmen also \u00d6sterreich) dem Antragsteller eine so genannte <strong>Kleinunternehmer-Identifikationsnummer<\/strong> mit dem Pr\u00e4fix \u201eAT\u201c und dem Suffix \u201e-EX\u201c. Die Steuerbefreiung im anderen Mitgliedstaat f\u00e4llt ab der \u00dcberschreitung des Schellenwertes von \u20ac\u00a0100.000 oder der nationalen Kleinunternehmergrenze des jeweiligen ausl\u00e4ndischen Mitgliedstaates weg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>Kleinunternehmer &#8211; GSVG-Befreiung bis 31.12.2025 beantragen<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Gewerbetreibende und \u00c4rzte (Zahn\u00e4rzte)<\/strong> k\u00f6nnen bis sp\u00e4testens 31.12.2025 <strong>r\u00fcckwirkend f\u00fcr das laufende Jahr<\/strong> die Befreiung von der <strong>Kranken- und Pensionsversicherung<\/strong> <strong>nach<\/strong> <strong>dem<\/strong> <strong>GSVG <\/strong>(\u00c4rzte nur Pensionsversicherung)<strong> beantragen<\/strong>, wenn die steuerpflichtigen <strong>Eink\u00fcnfte <\/strong><strong>2025 maximal \u20ac\u00a06.613,20 <\/strong>und der<strong> Jahresumsatz 2025 maximal \u20ac\u00a055.000 <\/strong>aus s\u00e4mtlichen unternehmerischen T\u00e4tigkeiten betragen werden. Antragsberechtigt sind<\/p>\n<ul>\n<li>Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten f\u00fcnf Jahren), die das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/li>\n<li>Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie<\/li>\n<li>M\u00e4nner und Frauen, die das 57. Lebensjahr (nicht aber das 60. Lebensjahr) vollendet haben, wenn sie in den letzten f\u00fcnf Jahren die ma\u00dfgeblichen Umsatz- und Einkunftsgrenzen nicht \u00fcberschritten haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Befreiung kann auch w\u00e4hrend des <strong>Bezugs von Kinderbetreuungsgeld<\/strong> oder bei Bestehen einer Teilversicherung w\u00e4hrend der Kindererziehung beantragt werden, wenn die <strong>monatlichen Eink\u00fcnfte maximal \u20ac\u00a0551,10 <\/strong>und der <strong>monatliche Umsatz maximal \u20ac\u00a04.583,33 <\/strong>betragen.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Hinweis:<\/strong> Der Antrag f\u00fcr 2025 muss sp\u00e4testens am 31.12.2025 bei der SVS einlangen. Wurden im Jahr 2025 bereits Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen, gilt die Befreiung von KV-Beitr\u00e4gen erst ab Einlangen des Antrags.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer NEU\u00a0 &#8211; Inl\u00e4ndische Unternehmer mit einem inl\u00e4ndischen Jahres-Nettoumsatz von bis zu \u20ac\u00a055.000 (brutto) sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit in \u00d6sterreich von der Umsatzsteuer befreit. Von der&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2025\/11\/19\/steuertipps-fuer-kleinunternehmer-zum-ende-2025\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":5640,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41,39],"tags":[],"class_list":["post-5748","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein","category-umsatzsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5748","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5748"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5748\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5749,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5748\/revisions\/5749"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5640"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5748"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5748"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5748"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}