{"id":547,"date":"2016-12-12T13:20:48","date_gmt":"2016-12-12T12:20:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=547"},"modified":"2016-12-12T13:20:48","modified_gmt":"2016-12-12T12:20:48","slug":"neue-gerichtsentscheidungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2016\/12\/12\/neue-gerichtsentscheidungen\/","title":{"rendered":"neue Gerichtsentscheidungen"},"content":{"rendered":"<h2>VfGH: Kein Lagezuschlag im Gr\u00fcnderzeitviertel und Befristungsabschlag sind nicht verfassungswidrig<\/h2>\n<p>Der VfGH hat vor kurzem entschieden, dass das grunds\u00e4tzliche <strong>Verbot, einen Lagezuschlag f\u00fcr Mietwohnungen in \u201eGr\u00fcnderzeitvierteln\u201c<\/strong> zu vereinbaren, im \u00f6ffentlichen Interesse liegt. Es dient dem sozialpolitischen Ziel, Wohnen in zentrumsnaher st\u00e4dtischer Lage zu Preisen zu erm\u00f6glichen, die es auch Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen erlauben, ihren Wohnbedarf in dieser Lage angemessen zu decken. Au\u00dferdem hat der VfGH festgestellt, dass er der Meinung ist, dass ein Lagezuschlag aber dann zul\u00e4ssig sei, wenn ein urspr\u00fcngliches \u201eGr\u00fcnderzeitviertel\u201c durch bauliche Ver\u00e4nderungen im Zeitpunkt des Abschlusses eines Mietvertrags zu einer Wohnumgebung geworden ist, die nicht mehr als \u201eGr\u00fcnderzeitviertel\u201c anzusehen ist. Die Behauptungs- und Beweislast daf\u00fcr, dass eine Wohnumgebung in einem \u201eGr\u00fcnderzeitviertel\u201c durch bauliche Verbesserungen derma\u00dfen ver\u00e4ndert wurde, dass kein \u201eGr\u00fcnderzeitviertel\u201c mehr vorliegt, wird wohl dem Vermieter obliegen. Bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung des OGH zu dieser Frage sich k\u00fcnftig entwickeln wird.<\/p>\n<p>Ferner hat der VfGH festgehalten, dass der im MRG vorgesehene <strong>25 %ige Befristungsabschlag<\/strong> im Fall der Befristung eines unter den vollen Anwendungsbereiches des MRG fallenden Hauptmietvertrags ebenfalls nicht verfassungswidrig ist. Der VfGH sieht in dieser Regelung einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Vermieters an der Verf\u00fcgbarkeit der Wohnung und dem Interesse des Mieters an einem gesicherten Mietrecht, mit dem der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht \u00fcberschritten hat.<\/p>\n<p>Zur ebenfalls gestellten Frage, ob die Festsetzung des Richtwertmietzinses in Wien zu niedrig ist, musste sich der VfGH nicht \u00e4u\u00dfern, weil seiner Ansicht nach die zur Aufhebung beantragten Bestimmungen des Richtwertgesetzes ungen\u00fcgend waren. Von den Antragstellern wurde behauptet, dass es verfassungswidrig sei, wenn der Richtwertmietzins in Wien niedriger als in fast allen anderen Bundesl\u00e4ndern (mit Ausnahme von Burgenland) festgesetzt wird. Diese Frage wird wohl in B\u00e4lde neuerlich an den VfGH in verbesserter Form herangetragen werden.<\/p>\n<h2>OGH zur Einlagenr\u00fcckzahlung \u2013 GmbH &amp; Co KG<\/h2>\n<p>Der OGH hatte j\u00fcngst zweifach die Gelegenheit, sich mit der \u2013 in der Lehre noch immer strittigen \u2013 Frage der <strong>Anwendung der Kapitalerhaltungsgrunds\u00e4tze auf verdeckte Kapitalgesellschaft<\/strong> (zB GmbH &amp; Co KG) zu besch\u00e4ftigen. In beiden Entscheidungen betonte der OGH, dass die Kapitalerhaltungsgrunds\u00e4tze (und damit die Grunds\u00e4tze zur verbotenen Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr) auch auf verdeckte Kapitalgesellschaften anzuwenden sind. Die Haftung trifft bei der verdeckten Kapitalgesellschaft auch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Komplement\u00e4r-GmbH, die eine verbotene Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr zugelassen haben. Sie k\u00f6nnen von der Kommanditgesellschaft direkt f\u00fcr alle Sch\u00e4den aus verbotener Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr zur Haftung herangezogen werden. Eine Personenidentit\u00e4t von Kommanditisten, GmbH-Gesellschaftern und GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern ist f\u00fcr eine direkte Haftung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht erforderlich. Daher haften auch Fremdgesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr Handlungen, die zu einer verbotenen Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr gef\u00fchrt haben. Eine Freistellung durch eine Weisung der Gesellschafter kommt nicht in Frage, weil eine allf\u00e4llige diesbez\u00fcgliche Weisung gesetzwidrig ist und vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht befolgt werden darf.<\/p>\n<h2>BMF-Info zur erstmaligen Ermittlung des Stands der Innenfinanzierung<\/h2>\n<p>Um feststellen zu k\u00f6nnen, ob eine Aussch\u00fcttung steuerlich als Einlagenr\u00fcckzahlung oder als Dividende zu behandeln ist, sind Evidenzkonten zu f\u00fchren. Bereits vor dem Abg\u00c4G 2015 mussten Kapitalgesellschaften den Stand ihrer Au\u00dfenfinanzierung in einem Evidenzkonto f\u00fcr erhaltene Einlagen erfassen und laufend fortf\u00fchren. Seit dem 1.1.2016 muss auch die Innenfinanzierung dokumentiert werden. \u00a0Nunmehr hat das BMF eine Information zur erstmaligen Ermittlung des Stands der Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften ver\u00f6ffentlicht. Darin vertritt das BMF die Ansicht, dass sich in der Praxis gezeigt habe, dass die pauschale Ermittlungsmethode zur erstmaligen Ermittlung des Stands der Innenfinanzierung durch Gegen\u00fcberstellung des unternehmensrechtlichen Eigenkapitals und des Einlagenstands zum letzten Bilanzstichtag vor dem 1.8.2015 teilweise zu nicht sachgerechten Ergebnissen f\u00fchren kann. Die tats\u00e4chlich vorhandene Innenfinanzierung einer Kapitalgesellschaft wird insbesondere in folgenden F\u00e4llen m\u00f6glicherweise nicht ad\u00e4quat wiedergegeben:<\/p>\n<ul>\n<li>bei nicht durchgebuchten Gro\u00dfmutterzusch\u00fcssen,<\/li>\n<li>bei im UGB-Jahresabschluss nicht im Eigenkapital verbuchten steuerlichen Einlagen,<\/li>\n<li>bei Aufwertungsumgr\u00fcndungen mit steuerlicher Buchwertfortf\u00fchrung oder<\/li>\n<li>bei unternehmensrechtlich als Beteiligungsertrag verbuchten Einlagenr\u00fcckzahlungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei schon seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Kapitalgesellschaften ist es aber mangels vorhandener Unterlagen oftmals nicht m\u00f6glich, den Stand der Innenfinanzierung von der Gr\u00fcndung der Gesellschaft an genau zu entwickeln.<\/p>\n<p>Daher bestehen nach Ansicht des BMF keine Bedenken, den Stand der Innenfinanzierung zum letzten Bilanzstichtag vor dem 1.8.2006 pauschal zu ermitteln und in weiterer Folge nach der genauen Ermittlungsmethode weiter zu entwickeln.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VfGH: Kein Lagezuschlag im Gr\u00fcnderzeitviertel und Befristungsabschlag sind nicht verfassungswidrig Der VfGH hat vor kurzem entschieden, dass das grunds\u00e4tzliche Verbot, einen Lagezuschlag f\u00fcr Mietwohnungen in \u201eGr\u00fcnderzeitvierteln\u201c zu vereinbaren, im \u00f6ffentlichen&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2016\/12\/12\/neue-gerichtsentscheidungen\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,28,41],"tags":[],"class_list":["post-547","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-klienten-infos","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/547","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=547"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/547\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=547"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=547"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=547"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}